Original geschrieben von felix000
Die drei Gruppen:
-Filtergeräte
-Behältergeräte
-Regenerationsgeräte
Oh Mann...schon wieder ein geniales Beispiel für "Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit" - die 3 Gruppen bzw. Klassen der G26 haben mit dieser feuerwehrtechnischen Einteilung NICHTS zu tun. Höchstens insofern, daß die G26/III für PA generell erforderlich ist.
Die Einteilung nach G26 in die 3 Gruppen ist wie folgt:
-------------------------------------------------------------
2/4 Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte
Die Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte erfolgt nach dem Gerätegewicht und den
Druckdifferenzen bei der Einatmung und der Ausatmung (Einatemwiderstand, Ausatemwiderstand).
Für die Zuordnung des Atemschutzgerätes zu einer Gruppe ist die Überschreitung
bereits eines der beiden Grenzwerte (Gerätegewicht oder Atemwiderstand) maßgebend.
Die Belastung durch die Geräte steigt von Gruppe 1 nach Gruppe 3 an.
Gruppe 1:
Gerätegewicht bis 3 kg
Die Atemwiderstände des Atemschutzgerätes beim Einatmen oder Ausatmen sind gering
(bis 5 mbar bei einem Atemminutenvolumen von intermittierend sinusförmig 20 x 1,5 l/min
oder kontinuierlich 95 l/min).
Beispiele: Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P 1 und P 2 und partikelfiltrierende
Halbmasken; gebläseunterstützte Filtergeräte mit Voll- oder Halbmaske;
Druckluft-Schlauchgeräte und Frischluft-Druckschlauchgeräte, jeweils
mit Atemanschlüssen mit Ausatemventilen.
Gruppe 2:
Gerätegewicht bis 5 kg
3/4
Die Atemwiderstände des Atemschutzgerätes beim Einatmen oder Ausatmen sind erhöht
(über 5 mbar bei einem Atemminutenvolumen von intermittierend sinusförmig
20 x 1,5 l/min oder kontinuierlich 95 l/min).
Beispiele: Filtergeräte mit Partikelfiltern der Partikelfilterklasse P 3, mit Gasfiltern und
Kombinationsfiltern aller Filterklassen; Regenerationsgeräte unter 5 kg; Frischluft-
Saugschlauchgeräte; Strahlerschutzgeräte und Schutzanzüge in Verbindung
mit Schlauch- bzw. Filtergeräten.
Gruppe 3:
Gerätegewicht über 5 kg
Die Atemwiderstände des Atemschutzgerätes beim Einatmen oder Ausatmen sind erhöht
(bis 6 mbar bei einem Atemminutenvolumen von intermittierend sinusförmig 20 x 1,5 l/min
oder kontinuierlich 95 l/min).
Beispiele: Frei tragbare Isoliergeräte, wie Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer);
Regenerationsgeräte über 5 kg; Schutzanzüge in Verbindung mit Geräten der
Gruppe 3.
Hinweis:
Schutzanzüge in Verbindung mit Geräten der Gruppe 3 und Regenerationsgeräte über
5 kg stellen eine zusätzliche Belastung für den Träger dar. Bei Schutzanzügen ist die Belastung
durch Gewicht, Mikroklima, psychische Einflüsse (Platzangst) und Umgebungseinflüsse
(Notfallsituation) gegeben. Bei Regenerationsgeräten über 5 kg resultiert die
Belastung aus der langen Tragezeit und der zunehmenden Erwärmung der Einatemluft.
4. Arbeitsverfahren/-bereiche mit Belastung
Die Verwendung von Atemschutzgeräten der Gruppen 1 – 3 stellt im allgemeinen für den
Benutzer eine Belastung dar.
Arbeitsverfahren/-bereiche mit Belastung sind z. B.:
Gruppe 1:
- Befahren von Behältern mit Druckluft-Schlauchgeräten oder Frischluft-Druckschlauchgeräten
- Tragen von Partikelfiltergeräten der Klassen P 1 und P 2 bei Auftreten von gesundheitsgefährlichen
Stäuben
Gruppe 2:
- Tragen von Gas- und Kombinationsfiltergeräten beim Auftreten giftiger Gase, Dämpfe
oder Stäube
- tragen von Frischluft-Saugschlauchgeräten in der Ortsentwässerung und beim Befahren
von Räumen auf Binnenschiffen
- Tragen von Regenerationsgeräten unter 5 kg bei Kanalarbeiten
Gruppe 3:
- Tragen von Behältergeräten mit Druckluft (Pressluftatmer) mit und ohne Schutzanzügen
bei Feuerwehren
- Tragen von Regenerationsgeräten über 5 kg bei Grubenwehren des Bergbaus und bei
Feuerwehren
5. Arbeitsverfahren/-bereiche ohne Belastung
Personen, die Atemschutzgeräte für Flucht- und Selbstrettung tragen, müssen nicht nach
G 26 untersucht werden. Werden Atemschutzgeräte für Arbeit und Rettung zur Selbstrettung
verwendet, kann ebenfalls eine Untersuchung nach G 26 unterbleiben. Dies gilt nicht
für Geräte der Gruppe 3, da deren Benutzung vorherige Trageübungen erfordert, die eine
Belastung darstellen.
Atemschutzgeräte, die weniger als 3 kg wiegen und keine Atemwiderstände besitzen, belasten
ihre Träger so wenig, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht zu befürchten ist.
Eine Untersuchung nach G 26 kann unterbleiben.
Beispiele: Geräte, bei denen die in die Haube oder den Helm einströmende Atemluft frei
abströmen kann, z. B. Schlauchgeräte mit zwangsbelüfteter Haube als Atemanschluss
ohne Ausatemventil; gebläseunterstützte Filtergeräte; Atemschutzhelm
oder Atemschutzhaube ohne Ausatemventil.
Weiterhin können Untersuchungen nach G 26 unterbleiben, wenn Atemschutzgeräte der
Gruppe 1 nicht mehr als eine halbe Stunde pro Tag benutzt werden.
-------------------------------------------------------------
zitiert aus dieser Quelle:
http://www.uks.de/PDF/7_5_A_Pers._An...lkriterien.pdf
mit google.de in 2 Minuten erledigt...
Dort auch die Anforderungen an die AGT:
http://www.uks.de/PDF/7_7_A_Pers._An...-Grundsatz.pdf