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Thema: Einteilung PA

  1. #1
    logic-e Gast

    Einteilung PA

    Ich habe festgestellt das es laut arbeitsmedizinischer Untersuchung G26 drei Gruppen von Atemschutzgeräten gibt.

    Kann mir jemand die Gruppen erklären?

  2. #2
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    Hallo!

    Schau hier das ist besser
    Geändert von Andreas 53/01 (21.01.2006 um 14:08 Uhr)

  3. #3
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    und wo sind jetzt auf dem schaubild die 3 Gruppen eingeteilt?
    ich dachte immer das hat was mit der Gewichtsklasse des Atemschutzgerätes zu tun.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Die drei Gruppen:

    -Filtergeräte
    -Behältergeräte
    -Regenerationsgeräte
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  5. #5
    Matze81 Gast
    Original geschrieben von felix000
    Die drei Gruppen:

    -Filtergeräte
    -Behältergeräte
    -Regenerationsgeräte

    Oh Mann...schon wieder ein geniales Beispiel für "Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit" - die 3 Gruppen bzw. Klassen der G26 haben mit dieser feuerwehrtechnischen Einteilung NICHTS zu tun. Höchstens insofern, daß die G26/III für PA generell erforderlich ist.

    Die Einteilung nach G26 in die 3 Gruppen ist wie folgt:

    -------------------------------------------------------------

    2/4 Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte

    Die Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte erfolgt nach dem Gerätegewicht und den
    Druckdifferenzen bei der Einatmung und der Ausatmung (Einatemwiderstand, Ausatemwiderstand).
    Für die Zuordnung des Atemschutzgerätes zu einer Gruppe ist die Überschreitung
    bereits eines der beiden Grenzwerte (Gerätegewicht oder Atemwiderstand) maßgebend.
    Die Belastung durch die Geräte steigt von Gruppe 1 nach Gruppe 3 an.
    Gruppe 1:
    Gerätegewicht bis 3 kg
    Die Atemwiderstände des Atemschutzgerätes beim Einatmen oder Ausatmen sind gering
    (bis 5 mbar bei einem Atemminutenvolumen von intermittierend sinusförmig 20 x 1,5 l/min
    oder kontinuierlich 95 l/min).
    Beispiele: Filtergeräte mit Partikelfilter der Partikelfilterklassen P 1 und P 2 und partikelfiltrierende
    Halbmasken; gebläseunterstützte Filtergeräte mit Voll- oder Halbmaske;
    Druckluft-Schlauchgeräte und Frischluft-Druckschlauchgeräte, jeweils
    mit Atemanschlüssen mit Ausatemventilen.
    Gruppe 2:
    Gerätegewicht bis 5 kg
    3/4
    Die Atemwiderstände des Atemschutzgerätes beim Einatmen oder Ausatmen sind erhöht
    (über 5 mbar bei einem Atemminutenvolumen von intermittierend sinusförmig
    20 x 1,5 l/min oder kontinuierlich 95 l/min).
    Beispiele: Filtergeräte mit Partikelfiltern der Partikelfilterklasse P 3, mit Gasfiltern und
    Kombinationsfiltern aller Filterklassen; Regenerationsgeräte unter 5 kg; Frischluft-
    Saugschlauchgeräte; Strahlerschutzgeräte und Schutzanzüge in Verbindung
    mit Schlauch- bzw. Filtergeräten.
    Gruppe 3:
    Gerätegewicht über 5 kg
    Die Atemwiderstände des Atemschutzgerätes beim Einatmen oder Ausatmen sind erhöht
    (bis 6 mbar bei einem Atemminutenvolumen von intermittierend sinusförmig 20 x 1,5 l/min
    oder kontinuierlich 95 l/min).
    Beispiele: Frei tragbare Isoliergeräte, wie Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer);
    Regenerationsgeräte über 5 kg; Schutzanzüge in Verbindung mit Geräten der
    Gruppe 3.
    Hinweis:
    Schutzanzüge in Verbindung mit Geräten der Gruppe 3 und Regenerationsgeräte über
    5 kg stellen eine zusätzliche Belastung für den Träger dar. Bei Schutzanzügen ist die Belastung
    durch Gewicht, Mikroklima, psychische Einflüsse (Platzangst) und Umgebungseinflüsse
    (Notfallsituation) gegeben. Bei Regenerationsgeräten über 5 kg resultiert die
    Belastung aus der langen Tragezeit und der zunehmenden Erwärmung der Einatemluft.

    4. Arbeitsverfahren/-bereiche mit Belastung
    Die Verwendung von Atemschutzgeräten der Gruppen 1 – 3 stellt im allgemeinen für den
    Benutzer eine Belastung dar.
    Arbeitsverfahren/-bereiche mit Belastung sind z. B.:
    Gruppe 1:
    - Befahren von Behältern mit Druckluft-Schlauchgeräten oder Frischluft-Druckschlauchgeräten
    - Tragen von Partikelfiltergeräten der Klassen P 1 und P 2 bei Auftreten von gesundheitsgefährlichen
    Stäuben
    Gruppe 2:
    - Tragen von Gas- und Kombinationsfiltergeräten beim Auftreten giftiger Gase, Dämpfe
    oder Stäube
    - tragen von Frischluft-Saugschlauchgeräten in der Ortsentwässerung und beim Befahren
    von Räumen auf Binnenschiffen
    - Tragen von Regenerationsgeräten unter 5 kg bei Kanalarbeiten
    Gruppe 3:
    - Tragen von Behältergeräten mit Druckluft (Pressluftatmer) mit und ohne Schutzanzügen
    bei Feuerwehren
    - Tragen von Regenerationsgeräten über 5 kg bei Grubenwehren des Bergbaus und bei
    Feuerwehren

    5. Arbeitsverfahren/-bereiche ohne Belastung
    Personen, die Atemschutzgeräte für Flucht- und Selbstrettung tragen, müssen nicht nach
    G 26 untersucht werden. Werden Atemschutzgeräte für Arbeit und Rettung zur Selbstrettung
    verwendet, kann ebenfalls eine Untersuchung nach G 26 unterbleiben. Dies gilt nicht
    für Geräte der Gruppe 3, da deren Benutzung vorherige Trageübungen erfordert, die eine
    Belastung darstellen.
    Atemschutzgeräte, die weniger als 3 kg wiegen und keine Atemwiderstände besitzen, belasten
    ihre Träger so wenig, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht zu befürchten ist.
    Eine Untersuchung nach G 26 kann unterbleiben.
    Beispiele: Geräte, bei denen die in die Haube oder den Helm einströmende Atemluft frei
    abströmen kann, z. B. Schlauchgeräte mit zwangsbelüfteter Haube als Atemanschluss
    ohne Ausatemventil; gebläseunterstützte Filtergeräte; Atemschutzhelm
    oder Atemschutzhaube ohne Ausatemventil.
    Weiterhin können Untersuchungen nach G 26 unterbleiben, wenn Atemschutzgeräte der
    Gruppe 1 nicht mehr als eine halbe Stunde pro Tag benutzt werden.

    -------------------------------------------------------------

    zitiert aus dieser Quelle:
    http://www.uks.de/PDF/7_5_A_Pers._An...lkriterien.pdf

    mit google.de in 2 Minuten erledigt...

    Dort auch die Anforderungen an die AGT:
    http://www.uks.de/PDF/7_7_A_Pers._An...-Grundsatz.pdf

  6. #6
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    Hallo!

    Sinngemäß wird das auf dem Schaubild dargestellt ..

    MfG

  7. #7
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    245
    Nein wir es nicht! Nirgends ist erkennbar, dass die G26.3 für schweren Atemschutz erforderlich ist.

    Tut mir leid, is aber so!

    gruß
    löschhund

  8. #8
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    Hallo!

    ...dann ist das Thema ja fertig !


    MfG

  9. #9
    Matze81 Gast
    Original geschrieben von Andreas 53/01
    Hallo!

    Sinngemäß wird das auf dem Schaubild dargestellt ..

    MfG
    Da wird gar nichts sinngemäß dagestellt, was mit der G26 zu tun hat; es handelt sich offensichtlich um eine Übersicht der Funtionsprinzipien verschiedener "Fluchtgeräte".
    Bei der G26 geht es v.a. um die Arbeit unter Atemschutz. Im Gegensatz zu dem Schaubild geschieht die Einteilung in die 3 Gruppen v.a. durch Atemwiderstand und Gerätegewicht.
    Im übrigen fehlen auf dem Schaubild die Schlauchgeräte, um es komplett zu machen.

    Das einzige, was das Schaublild mit der G26 gemein hat, ist die Zahl der Gruppen: 3.

  10. #10
    logic-e Gast

    PA = Gruppe III

    Schon logisch, ein PA ist demnach nämlich nicht wie auf dem Schaubild II, sondern III

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