Ich glaube da brauchen wir uns keine Gedanken machen.
Wegen einem Hamster, der ne Erdnuss quer im Hals hängen hat, wird wohl kaum der § 35 STVO geändert werden.
Lasst die Tierretter weiter träumen, sie bekommen keine Sonderrechte.
Ebi
Ich glaube da brauchen wir uns keine Gedanken machen.
Wegen einem Hamster, der ne Erdnuss quer im Hals hängen hat, wird wohl kaum der § 35 STVO geändert werden.
Lasst die Tierretter weiter träumen, sie bekommen keine Sonderrechte.
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge
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