Moin moin

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten ... oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Tier können ja auch zu bedeutenden Sachwerten zählen.

Der Tierrettungsdienst in Berlin wird so weit ich weiss personal- und ausstatungstechnisch und von der Feuerwehr gestellt. Somit handelt es sich nicht um einen RTW, sondern ein Feuerwehr-Einsatzfahrzeug.

Ist zwar bestimmt an den Haaren herbeigezogen,aber ich denke, die Feuerwehr fährt zu genung Kleinigkeiten mit Signal raus, da kann man - wenn´s umTiere geht - ruhig auch mal mit SoSi fahren.

Gruß, Mr. Blaulicht