Diese Diskussion gab es doch schon mal. Laaaaaaaaaaangweilig.

Ausserdem soll(te) diese Regelung doch nur für KTW gelten, die nicht den offiziell für den Krankentransport beauftragten Firmen bzw. HiOrg angehören. Zumindest war diese Regelung in Niedersachsen mal angedacht. Wurde aber teilweise nicht umgesetzt, da eine hannoversche KT-Gesellschaft weiterhin munter die RTK6 auf ihre Autos bauen ließ. (Zwei Stück pro KTW).
Desweiteren umging eine Hamelner Firma diese Regelung, indem sie sich KTW von einem Ausbauhersteller leaste und diese Fahrzeuge nicht von der gesetzesvorlage betroffen waren(sind?).

Wie dem auch sei... KTW ohne Blaulicht --> Schwachsinn !