Original geschrieben von Carloz
@moldi:
Ich verweise auf das FAG (Fernmelde Anlagengesetz) §18 in Verbindung mit §11 FAG.
CarloZ
@Carloz,
sachma, in welcher Welt lebst du eigentlich?
Das FAG gibt es schon lange nicht mehr.
Lies mal den § 86 TKG (Telekommunikationsgesetz) und den § 95 TKG.
...Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden.....
Offizialdelikt.
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge