Original geschrieben von tower911
Ich frage mich ob ihr das FSHG kennt. Da steht doch eindeutig drin das die Stadt/Gemeinde für einen angemessene Feuerwehr sorgen muss.
Wenn schon zitieren, dann aber auch richtig. §1 Abs. 1 FSHG NW erwähnt die "den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr". Aber genau hier liegt der auch schon der Knackpunkt, das gilt für NRW, Murmel hingegen kommt aus SH. Dort wird zwar auch etwas ähnliches um Gesetz stehen, muß aber nicht genau das selbe bedeuten, wie in NRW.
Aber was das mit den 2meter Feststationen auf sich hat wundert mich doch. Wenn eine Feuerwehr im Wachbüro ein fest eingebautes 4meter gerät hat mit eigenem Funkrufnamen und daneben ein 2meter Gerät soll das 2meter Gerät verboten sein ???
Glaub ich nicht.
Kannst Du aber ruhig glauben, ist tatsächlich erst einmal so. Fest eingebaute 2m-Geräte sind quasi nur noch für ELW zulässig. Es gibt dafür mehrere Gründe, technische wie auch einsatztaktische.
Ein einsatztaktischer Grund ist z.B., daß es sich beim 2m-Funk um Einsatzstellenfunk handelt und nicht um Führungsfunk (=> 4m-Band). Die Verbindung zur Leitstelle/Einsatzzentrale/Nachalarmierungsstelle soll eben über den Führungsfunk im 4m-Band erfolgen, nicht über den Einsatzstellenfunk, um beides zu trennen und gegenseitige Störungen durch Überlastung vermeiden. Um den Sinn der Trennung deutlicher zu machen, muß man einfach mal die Situatuion gedanklich umdrehen: An der Einsatzstelle gibt der Angriffstrupp ja auch seine Lagemeldungen nicht via 4m-Funk an den Gruppenführer. Was bei der Mitnutzung des 4m-Funks als Einsatzstellenfunk geschehen würde, kann sich jeder sicherlich ausmalen.
Nun möchte ich aber auch noch einen technischen Grund nennen. Als wichtigster Grund sei der Ausschluß der Störung von Gleichkanalnutzern genannt. Durch die bei Feststationen größere und damit effektivere Antennenhöhe und ebenso erhöhte Sendeleistung betragen die Nutz- und damit auch die Störreichweite der Geräte ein vielfaches derer der Handfunkgeräte. Da im 2m-Band allerdings nur wenige Kanäle zur Verfügung stehen, sind diese nun mal mehrfach vergeben, oft schon erneut in Nachbarlandkreisen/-städten (bzw. natürlich anderen Städten im selben Landkreis), die durch die Feststationen dann in ihrem eigenen Funkverkehrskreis gestört werden. Auch hier ein Beispiel aus der Praxis zur Verdeutlichung der Problematik: Man stelle sich vor, der eigene Angriffstrupp wird im Innenangriff beim Kellerbrand nicht mehr gehört, weil er durch die 2m-Feststation der Nachbarstadt übersprochen oder doch zumindest so gestört wird, daß eine Verständigung nicht mehr möglich ist...
Ich hoffe, meine Darlegungen sind halbwegs verständlich und nachvollziehbar.
Und das ist alles, was ich dazu sagen kann,
Tim