Moin,
auch wenn "moldi" da vielleicht anderer Meinung ist, im Rahmen der Informationspflicht für diejenigen die unsere Einsätze bezahlen (Steuerzahler/alle) kann sich m.E. die Einsatzleitung entschließen gewissen, für sie als unkritisch eingestufte Informationen auch an die Öffentlichkeit zu geben.
Da sich bei dem gestrigen Einsatz einige interessante funktechnische Probleme ergeben haben vielleicht ein kurzer Abriss:
Nachdem die "alternative Lösung" nicht zustande kommen konnte weil es an Genehmigungen für bestimmte Betriebsabläufe fehlte wurde in Absprache mit den zuständigen Stellen der Kanal 489 zugewiesen, welcher zum selben Zeitpunkt im 100km entfernten Heppenheim für den Hessentag genutzt wurde. Das führe hier und da bei uns zu einstreuungen aus dem dortigen Funkverkehr, die allerdings "unten" im Rheintal die Fahrzeuge nicht all zu stark belasteten. Umgekehrt kam es wohl zu keinen nennenswerten Störungen, was wohl mit der Hauptstrahlrichtung des verwendeten Relais zu erklären ist.
Dementsprechend konnte der Einsatz ohne große Beeinträchtigungen parralel gefahren werden, allerdings hatten wir uns schon Eventualpläne zurechtgelegt, da es wohl abhängig von Wetterlage und Einsatzsituation auch hätte anders laufen können. Dann wären sicher Probleme aufgetreten, zumal es im Rheingau Lorch, an der Bergstraße Lorsch und jeweils ein Erbach gibt...
In der Nachbetrachtung steht für uns fest dass solche Planungen wirklich von Leuten gemacht werden müssen die Ahnung haben von dem was sie tun. Durch "falschen" Betrieb auf in dieser Situation, z.B. durch FuG mit zu hoher Ausgangsleistung, 4m-HandFuG oder gar Verbindungseinrichtungen 4m-2m kommt es ggf. zu unkalkulierbaren Störungen die dann nicht nur den aktuellen sondern auch den parallel laufenden Einsatz beeinträchtigen und gerade im Falle eines Falles (Eintritt Großschadenlage, hoher Funkverker) zu Problemen führen und den Einsatzerfolg gefährden können.
Gruß,
otti





				
				
				
					
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