Zitat von der Auktion:

"Zur Verkehrsabsicherung im Un"Fall" - besser einmal nicht zugelassenes Licht als 3 Nachfolgende im Kofferraum!"

"Noch ein Hinweis:
!!! Der Kauf und besitz von Rundumkennleuchten ist gestattet !!!
solange sie sich NICHT im bereich der StVO bewegen.
Der Mißbrauch gelber oder blauer Kennleuchten und Warnsignale ist strafbar !!!"

Ich find das da genug steht zum Thema Zulassung.

Gruß Marv