Zitat Zitat von Markus2
Hier versucht wohl jemand Ahnungslose Ebayer über den Tisch zu ziehen. Die Leuchte ist nicht im Straßenverkehr zugelassen, erwähnt der Verkäufer aber nicht.
Servus!

Der Verkäufer erwähnt doch explizit, dass diese Leuchte im Bereich der StVO nichts zu suchen hat...

Gruß
Alex