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Thema: DDR-Sirene auf Einsatzfahrzeug?

  1. #1
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    DDR-Sirene auf Einsatzfahrzeug?

    Hat nicht viel mit Funk aufsich, aber hier meine Frage:

    Darf man auf einen TLF W50, DDR-Fahrzeug und einsatzbereit, eine elektronische Sirene als Martinshorn aufbauen?

    Es ist mir nicht klar ob das Auto die Zulassung verliert da es ja kein West-Standard ist. Es handelt sich um die Sirene Presston von der Ungarischen Firma Elektris. Sehr schönes Dingens, aber dürfen wir es einsetzen? Was sagt das Gericht dazu wenn es kracht und es war die DDR-Sirene an?

    Wäre schön etwas darüber zu hören! Gruss, Uwe!
    Halbzeit, foste!!!

  2. #2
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    Frag mal bei der BF Hamburg nach, da gibt es vereinzelt schon ELW, die mit sondersignalanlagen nach neuem europ. Normung ausgestattet sind. Die sollen so ähnlich klingen wie die Einsatzfahrzeuge in den USA. Warscheinlich gibt es ja eine gesetzl. Grundlage für die Verwendung dieser Signale. Vielleicht kann man dann diese auch auf Dein Signal übertragen ?!

  3. #3
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    @ 66251

    Wo hast du den das her? Doch wohl hoffentlich nicht aus einer schlechten ZDF Vorabendserie? (Wie hieß die noch? Feuerfresser? Engel o.ä.)

    Nich´ bös gemeint. Würd mich ehrlich intressieren.

    Zum Thema. Eine wirkliche gesetzliche Grundlage gibt es (meines wissens) nicht. Allenfalls die Innenminsterkonferenz hat mal darüber nachgedacht und einige Fahrzeuge in SH mit einem Zusatzsignal ausgestatten, um den Anhaltesignalgeber bei der Pol "zu untermauern." Hörte sich aber echt schauerlich an.

    Geht natürlich nur mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung. Kommt es ohne die zum Unfall, hat es die Org. wohl schwer, die ohnehin schon schwierige Lage (Wer mit blaulicht "Ballert" hat ersmal schuld) zum Positiven zu wenden.

    Gruß Nero

    PS: Wenn es sich um die berühmte DDR Sirene handelt (und ich glaub mal hier gelesen zu haben, das die von einigen dringend gesucht wird) so könnte es natürlich eine Übergangs- und Ausnahmeregelung geben. Frag doch mal bem Landratsamt. Die müßten so was doch vorliegen haben?!
    Geändert von Nero (05.04.2004 um 14:55 Uhr)
    Wer schon die Übersicht verloren hat, sollte wenigstens den Mut zur Entscheidung haben

  4. #4
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    Das ist eine gute Idee!!! Ich muss eh eine Mail an das LRA schicken, da frag ich gleich mal nach. Ja, es ist die DDR Sirene, die auch ich mal hier gesucht hab. Habe mittlerweile eine bekommen. Da gibt es einen Bekannten, der noch einige rumliegen hat, oder hatte, da bin ich nicht aufm Laufenden.

    Danke euch erstmal! Warum sollten die auch verboten sein?

    Gruss, uwe!
    Halbzeit, foste!!!

  5. #5
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    Hallo!

    §55 StVZO
    (3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.

    DIN 14610, Einsatzhorn bestehend aus Grundfrequenz tiefton und hochton !
    Die Übergangsregelung sollte schon lange ausgelaufen sein!!

    MfG
    I believe on Digitalfunk

  6. #6
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    Darf ich daraus entnehmen, dass alle FW-Fahrzeuge, welche bei uns mit dem Typ der beschriebenen Sirene als Martinshorn ausgestattet sind, ihre Zulassung verlieren könnten?

    Oder ist das anders? Gruss, Uwe!
    Halbzeit, foste!!!

  7. #7
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    Original geschrieben von Nero
    @ 66251

    Wo hast du den das her? Doch wohl hoffentlich nicht aus einer schlechten ZDF Vorabendserie? (Wie hieß die noch? Feuerfresser? Engel o.ä.)

    Nich´ bös gemeint. Würd mich ehrlich intressieren.

    Ne, sowas gucke ich nicht. Hab ich aus erster Quelle, von einem Leitstellenmitarbeiter der BF.

  8. #8
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    @ 66251

    Magst du mal Dein Postfach leeren?

    Gruß Nero


    @DJUwert

    Du vielleicht auch???
    Geändert von Nero (05.04.2004 um 18:45 Uhr)
    Wer schon die Übersicht verloren hat, sollte wenigstens den Mut zur Entscheidung haben

  9. #9
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    Hallo

    Leider sind die Elektris nicht mehr erlaubt.
    Mit dem Beitritt trat die STVZO der BRD in Kraft. Geduldet wurden diese Sirenen noch bis 93/94. Danach dann "endgültige" Umrüstung auf DIN - Signal.

    §55 STVZO Einrichtungen für Schallzeichen

    (3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.

    (4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.

    maroes

  10. #10
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    Hallo!

    Hat mal jemand ein WAV-File von solch einer DDR-Anlage? Kann mir vom Klang da nix drunter vorstellen.

    Gruß
    Gerrit Peters
    ______________________________

  11. #11
    AmunRa Gast
    Hi!

    Ist vielleicht ein bisschen spät, aber hast Du auf dem Ding schon irgendwelche Westdeutschen Prüfnummern? Ich hab keine Ahnung wie sich das Ding anhört, kann Dir aber mit 100%iger Sicherheit sagen, das Du es ohne Nummer am Gehäuse oder in den technischen Unterlagen garantiert NICHT genehmigt bekommst. Eine Übergangsregelung hat es bis Ende 2001 gegeben. Danach mussten die Fahrzeuge umgerüstet oder stillgelegt sein. Die Tonfolge aus DIN 14haumichtotundirgendwas ist auch nicht mehr aktuell. Jede Art und Klangfolge (insbesondere Tonhöhe und Intervall) wird extra genehmigt und zugelassen (siehe z. B. der amerikanische "YELP"-Ton als akustische Untermalung des Anhaltesignals der Polizei). Früher (frag mich bitte nicht genau bis wann), war auf einer Martin-Anlage die selbe DIN und Prüfnummer drauf wie auf einer Hensch- oder Boschanlage. Mittlerweile hat jeder Hersteller und jede "Melodie" eine eigene EU-Zertifizierung.

    Sollte es sich bei dem Fahrzeug um einen Oldtimer handeln (ich möchte Dich oder euere FW da jetzt keinesfalls beleidigen!!!), so kannst Du bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dann darf das Fahrzeug aber nicht mehr im regulären Feuerwehrdienst eingesetzt werden, und die alte Sondersignalanlage auch nur auf entsprechenden Veranstaltungen in Betrieb genommen werden.

  12. #12
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    Ja, das mit dem Oldtimer ist bekannt. Der TLF W50 ist aber zum Glück noch Einsatzfahrzeug. Dann muss man das eben nicht machen mit der Sirene. Ich habe übrigens noch eine bis 3 Teile davon, falls einer eine braucht...

    MFG Uwe!
    Halbzeit, foste!!!

  13. #13
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    Also laut Anfrage bei der BF HH haben die keine Fahrzeuge mit Sirenenartigen Hörnern im Einsatz.
    Sind ja auch nicht zugelassen. Das einzige was es meines Wissens nach neues gibt ist ein rotes Blinklicht das manche Autobahn-Polizeifahrzeuge in Hessen (?) besitzen. Ist wohl ein Feldversuch.

    greetings
    der tower

  14. #14
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    Ich hänge demnächst die Soundfile als .wav mal an! Da kann man sich die Sache mal anhören.

    PS habe noch 2 Teile rumliegen!
    Halbzeit, foste!!!

  15. #15
    Kamikazecarsten Gast

    Sirenetöne in Hessen

    Hallo,

    das mit dem roten Licht an Autobahnfahrzeugen ist mir neu.
    Richtig ist allerdings, das das HMdI (hessischens Ministerium des Inneren) im letzten Jahr 14 (glaube ich) Polizeifahrzeuge angeschafft hat, die über das sogenannte Yelp Signal verfügen.
    Dieses kling sehr amerikanisch ist aber in seiner Einsatzdauer auf 5 Sekunden begrenzt.

    Carsten

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