Hi!

Ist vielleicht ein bisschen spät, aber hast Du auf dem Ding schon irgendwelche Westdeutschen Prüfnummern? Ich hab keine Ahnung wie sich das Ding anhört, kann Dir aber mit 100%iger Sicherheit sagen, das Du es ohne Nummer am Gehäuse oder in den technischen Unterlagen garantiert NICHT genehmigt bekommst. Eine Übergangsregelung hat es bis Ende 2001 gegeben. Danach mussten die Fahrzeuge umgerüstet oder stillgelegt sein. Die Tonfolge aus DIN 14haumichtotundirgendwas ist auch nicht mehr aktuell. Jede Art und Klangfolge (insbesondere Tonhöhe und Intervall) wird extra genehmigt und zugelassen (siehe z. B. der amerikanische "YELP"-Ton als akustische Untermalung des Anhaltesignals der Polizei). Früher (frag mich bitte nicht genau bis wann), war auf einer Martin-Anlage die selbe DIN und Prüfnummer drauf wie auf einer Hensch- oder Boschanlage. Mittlerweile hat jeder Hersteller und jede "Melodie" eine eigene EU-Zertifizierung.

Sollte es sich bei dem Fahrzeug um einen Oldtimer handeln (ich möchte Dich oder euere FW da jetzt keinesfalls beleidigen!!!), so kannst Du bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dann darf das Fahrzeug aber nicht mehr im regulären Feuerwehrdienst eingesetzt werden, und die alte Sondersignalanlage auch nur auf entsprechenden Veranstaltungen in Betrieb genommen werden.