Hallo
Leider sind die Elektris nicht mehr erlaubt.
Mit dem Beitritt trat die STVZO der BRD in Kraft. Geduldet wurden diese Sirenen noch bis 93/94. Danach dann "endgültige" Umrüstung auf DIN - Signal.
§55 STVZO Einrichtungen für Schallzeichen
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.
(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.
maroes