Hallo
also für Bayern gilt folgendes:
der Feuerwehrdienstleistende erhält während des Einsatzes und bei Ausbildungsveranstaltungen seinen Lohn weiter wie wenn er gearbeitet hätte. Der Arbeitgeber kann sich diesen Ausfall bei der Gemeinde zurückerstatten lassen. Gleiches gilt wenn der Feuerwehrmann selbständig ist.
Aufwandsentschädigungen erhalten nur der 1.u.2.Kommandant
(berechnet sich nach den Fahrzeugen)
Da das Thema Verpflegung schon gefallen ist:
Bei einer Einsatzdauer von mehr als 4 Stunden besteht ein Anspruch auf kostenlose Verpflegung.
Nachzulesen in den Art.9,10 BayFwG sowie der Vollzugsbekanntmachung zum BayFwG

Gruß
Tom