Hallo!
Es wird ja auch nur wenn die reine Einsatzzeit und nicht die Arbeitsszeit in einer Feuerwehr bezahlt.
Also alles was mit Einsatz zutuen hat, und die Arbeiten außerhalb der Einsätze nicht!
In Hessen gibt zusätzlich zur Lohnfortzahlung das Brandstundengeld, welches jeder einzelne ausgezahlt bekommt.
Weiß nicht ob es überall so gehandhabt wird, aber die Berechnung sieht so aus das es das Brandstundengeld ab 10min. Einsatzdauer beginnt, bis 59min. als 1 Stunde zählt und danach jede angefangene Stunde als ganze berechnet wird. Z.b. Einsatzdauer 1h 25min = 2 Einsatzstunden = 16,38€.
Verpflegung an Einsatzstellen bleibt davon unberührt. Das wird ja meistens durch Örtl. Stellen wie Bäckereien, Metzergeien oder Soziale Dienste durch DRK ASB usw., oder durch eigenes Personal erledigt.
MfG