Ohne jetzt mal wieder eine Grundsatzdiskussion vom Zaun zu brechen, aber das ist nicht ganz richtig.
Der RD fährt mit Signal, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Direkt lebensbedrohlich muss das nicht sein.
FW und Pol dürfen nur mit Signal fahren, wenn es für die Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Also, wenn´s ohne geht, ist mit nicht erlaubt.
Und in sofern ist das Ganze weniger Auslegungssache sondern eher von der Meinung des potentiellen Richters abhängig, wenn es auf der Fahrt zu näheren Bekanntschaften mit anderen Verkehrsteilnehmern kommt.
Gruß, Mr. Blaulicht