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Thema: KTW mitfahren?

  1. #16
    PePPy Gast
    Hi,

    Ja über das Schulpraktikum im Bereich Krankentransport auf dem KTW!

    Gruß PePPy

  2. #17
    Wasserwachtler Gast
    wenn es dort der Leiter RD aber nicht will, dass man ab 17 mitfährt, dann hilft dir so ein gesetzt auch nix!! Denn der oder ein anderer Kolege haben dort das sagen und die können wählen wen sie nehmen oder nicht.

  3. #18
    PePPy Gast
    Ja ich soll ihn das ja nur beweisen... Denn würde ich ja auch bessere Chancen haben...

  4. #19
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    1.249
    Hallo,

    Original geschrieben von PePPy
    Ja bei Google hab ich logischer Weise vorher geguckt und bin nicht fündig geworden. Nur ich soll , der hier bei uns dafür Verantwortlich ist beweisen , dass es ab 17 Jahre möglich ist, damit ich da mein Praktikum machen kann.
    Solche Vorgaben müssen u.U. nirgends stehen, da sich bestimmte Dinge aus anderen Gesetzen etc. herableiten lassen. Das heisst eine Regelung, die auf dem BGB beruht, woraus dann hervorgeht, dass der Paragraph XY angewandt werden muss und da steht unter Punkt (X) dass die Person volljährig sein muss.

    Sowas wird die u.U. keiner beantworten können, außer einem Juristen.

    Im übrigens: Wenn Du dem RDL erzählen willst, was Recht ist und was nicht, ruinierst Du dir ziemlich schnell deinen Ruf. Weil jeder sagt "Ach der, der alles besser weiß" und ob das dann so von Vorteil wäre... Ich weiß ja nicht.

    Schau doch mal, ob Du z.B. in einer Notaufnahme ein Praktikum machen kannst.
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

  5. #20
    Dezire Gast
    Jo, also ich habe mit 17 auch ein Prktikum beim MHD gemacht.

    War schon geil mal zu sehen wie schnell und flexibel die Arbeit da läuft.

  6. #21
    Registriert seit
    22.05.2004
    Beiträge
    144
    HY,
    also mit KTW bzw. RTW ist es 1. von Bundesland zu BUndees LAnd unterschiedlich und 2. von Organistion zu Organisation unterschiedlich. Im Nieders. Rettungsdienstgesetzt steht z.b auf einem RTW MUSS quali. RD Personal sein... ...aber was ist quali. RD Personal? - 2 Affen mit Erste Hilfe???? Mesitens ist es so im RD auf einem RTW mind. 1RA, 1RS mind!!!!!!!!! Dann für Praktikanten auf RTW erst ab 18!!!!!!! meistens!!!! Aber ich weiß net,ob es bei Euch MZF´s gibt also Mischung RTW+KTW, versuche es dort doch mal

  7. #22
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    10.12.2001
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    1.249
    Hallo,

    Original geschrieben von ich-patrick
    Im Nieders. Rettungsdienstgesetzt steht z.b auf einem RTW MUSS quali. RD Personal sein... ...aber was ist quali. RD Personal? - 2 Affen mit Erste Hilfe????
    Die genaue Ausbildungsanforderung an der Personal wird vmtl. in der RD-Verordnung (Erlass es zuständigen Ministeriums) oder in Durchführungsrichtlinien des RD-Trägers festgelegt sein.
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
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