Hallo,

Original geschrieben von PePPy
Ja bei Google hab ich logischer Weise vorher geguckt und bin nicht fündig geworden. Nur ich soll , der hier bei uns dafür Verantwortlich ist beweisen , dass es ab 17 Jahre möglich ist, damit ich da mein Praktikum machen kann.
Solche Vorgaben müssen u.U. nirgends stehen, da sich bestimmte Dinge aus anderen Gesetzen etc. herableiten lassen. Das heisst eine Regelung, die auf dem BGB beruht, woraus dann hervorgeht, dass der Paragraph XY angewandt werden muss und da steht unter Punkt (X) dass die Person volljährig sein muss.

Sowas wird die u.U. keiner beantworten können, außer einem Juristen.

Im übrigens: Wenn Du dem RDL erzählen willst, was Recht ist und was nicht, ruinierst Du dir ziemlich schnell deinen Ruf. Weil jeder sagt "Ach der, der alles besser weiß" und ob das dann so von Vorteil wäre... Ich weiß ja nicht.

Schau doch mal, ob Du z.B. in einer Notaufnahme ein Praktikum machen kannst.