Hallo PePPy,
sorry, aber mal ein paar kleine Anmerkungen zu Deinem Beitrag:
Wenn Du auf www.google.de gehst (die Suchmaschine wirst Du kennen vermute ich) und "Rettungsdienstgesetz" und "Niedersachsen" eingibst, erhälst Du zig Einträge mit Links.
Da findest Du das Ziel schneller, als Du hier den Eintrag tippen kannst.
Die Suche kannst Du dir jedoch sparen, weil im RDG keine Altersangaben enthalten sind. Solche Dinge stehen auch selten im Gesetz weil durch eine Änderung ein Gesetzgebungs- bzw. änderungsverfahren eingeleitet werden müsste. Das ist immer ein parlamentarischer Akt. Sowas steht eher in einem Erlass des zuständigen Ministers, eine Durchführungsverordnung, einem Beschluss,... aber nicht im Gesetz.
Viele Grüße
Tobias
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» Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph