Hallo,
also natürlich darfst du das (du darfst ja dein Telefon auch selbst einstecken.)
Allerdings muss der Hörer eine E1- Zulassung besitzen,
[Gehört nicht direkt dazu]
und du eine Kennung durch die Rlst bekommen haben(is ja logisch..).
[/Gehört nicht direkt dazu].
Einen Gesetzestext zum Wechseln eines Hörers gibt´s glaub ich nicht.
Gruß
Michi