Hallo!

Nein, muss nicht !


Handapparate gehören zum Zubehör von Sprechfunkbetriebsstellen, die vom Anwender ohne an dem Gerät Änderungen vornehmen zumüssen, gewechselt werden können !

Sie müssen natürlich für die Funkanlage zugelassen und dafür geeignet sein!

MfG