Hallo!
Nein, muss nicht !
Handapparate gehören zum Zubehör von Sprechfunkbetriebsstellen, die vom Anwender ohne an dem Gerät Änderungen vornehmen zumüssen, gewechselt werden können !
Sie müssen natürlich für die Funkanlage zugelassen und dafür geeignet sein!
MfG