@Grisu:
Nein Du täuschst Dich nicht, allerdings hat dies nicht mit der "angedachten Regelkompetenz" zu tun.
Vielmehr wurden zwei Maßnahmen für zertifizierte Mitarbeiter freigegeben.
Zum einen die Glukosegabe bei Hypoglykämie ohne "Notarztnachforderungszwang". Wie Kermit schon richtig schreibt muss der Patient allerdings anschliessend einem Arzt zugeführt werden. Sollte der Patient weiterhin nicht aufklaren ist hier eine andere Ursache für die Bewusstlosigkeit zu suchen und auf Grund der Bewußtlosigkeit ein NEF nachzufordern.
Zum anderen wurde Atropin für RettAss im Rahmen einer Bradykardie freigegeben. Diese Regelung wurde allerdings schon wieder widerrufen, da sich herausgestellt hat, dass hierfür keine Notwendigkeit besteht (Stand Februar/2004).

Weiterhin ist es im Ermessen des Ärztlichen Leiter Rettungsdienst ob und in wieweit dieser Maßnahmen zur "Regelkompetenz" erklärt. Stichwort Analgesie im RD (Neue Stellungnahme der BÄK vom November vergangenen Jahres).
Für Wiesbaden ist ein ähnliches Modell in Arbeit (Glukosegabe), ausserdem soll laut Aussage des ÄLRD "demnächst" der pvZ als Standartmaßnahme deklariert werden (bisher unbestätigte Verlautbarung).


Auch wenn OT will ich doch mal Fragen: Wird bei Euch irgendwo schon Analgesie durch RA's betrieben?