Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 16 bis 28 von 28

Thema: Notarztruf bei Hypoglykämie ?

  1. #16
    Registriert seit
    27.02.2003
    Beiträge
    162
    Hi,

    gerade wegen der geringen Halbwertszeit ist Dormicum so belibt. Im Bereich der Hausärzte ist mit Sicherheit immer noch Diazepam das gängiste Mittelchen aber in der Notfallmedizin hat sich da Dormicum zum Mittel der Wahl gemausert.
    Dormicum V5 nasal wirkt echt Wunder beim Krampanfall
    Mit freundlichen Grüßen

    Grisu 1981

  2. #17
    djdumbo Gast
    Meines Wissens nach, wirkt keines der Benzodiazepine atemdepressiv!
    Alle wirken lediglich atembehindernd. Und dieses auch nur dann, wenn die Gabe zu schnell !!! intravenös !!! geschieht.

    Also kann man (wenn es langsam appliziert wird) quasi nichts falsch machen.
    Ich würde es auch für äußerst sinnvoll halten, Dormicum i.V. für die Notkompetenz freizugeben.

  3. #18
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Ich verwende mehrmals täglich Dormicum, und ich bin mir ziemlich sicher, dass Dormicum atemdepressiv wirkt!!!
    Ich habe es erlebt, dass gerade ältere Menschen bereits bei 1mg Dormicumiv das Atmen eingestellt haben.
    Ich bin absolut gegen eine Freigabe von Dormicum für paramedizinisches Personal. Selbst in der Fachinfo steht, dass Dormicum nur gegeben werden sollte, wenn die Bereitschaft zur CPR gegeben ist. (Halte ich zwar für ein bisschen übertrieben, aber der Hersteller wird schon wissen, von was er schreibt).

  4. #19
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    1.249
    Hallo,

    Original geschrieben von Florian kommen
    hmmm... wir hatten vor ein paar Jahren auch mal einen Patienten weiblich 24 die auch Abnehmen wollte, zusätzlich noch Diabetikerin war.

    Sie weigerte sich trotz eines Hundmiserablen Zustand Nahrungsmittel zu sich zu nehmen.
    Wie "hundsmiserabel" war der Zustand denn in Form eines BZ-Wertes?

    Wenn die Leute sich weigern etwas zu essen (letzte Woche hatten wir eine ältere Dame, die zunächst michtmal BZ messen wollte, bis wir 20 Minuten diskutiert haben), erst versuchen zu überreden, wenns nix bringt -> Hausarzt verständigen (soll der sich mit rumplagen ;-)) wenn der Zustand zu schlecht ist -> Notarzt (der kann dann entscheiden, was gemacht wird (ggf. POL)).

    Man kann ja niemanden zu seinem Glück zwingen.
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

  5. #20
    Registriert seit
    01.07.2003
    Beiträge
    2.550
    Blutzucker war bei 46 oder 48mg/dl weiß ich leider nicht mehr auswendig. Auf jedenfall befand sie sich schon im Hypoglykämischen Koma.

    Gruß Stefan
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  6. #21
    Registriert seit
    11.12.2001
    Beiträge
    177

    wie jetzt ???

    Jemand, der sich in einem hypoglykämischen Koma befindet, isst meistens nur sehr wenig...
    Spricht auch nicht viel...

    Also mal ehrlich, Kollege....
    Lies Dir mal Deine vorangegangen Beiträge durch, wenn Du hier was schreibst!

  7. #22
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    1.249
    Hallo Stefan,

    Original geschrieben von Florian kommen
    Auf jedenfall befand sie sich schon im Hypoglykämischen Koma
    Wie Kreuz 50 schon geschrieben hat... Zeig mir mal jemanden, der im Koma liegt und die Nahrungsaufnahme verweigert... wird schwierig.

    Was habt ihr mit der Patientin gemacht?
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

  8. #23
    Registriert seit
    05.10.2003
    Beiträge
    4.289
    Original geschrieben von Tobias
    Zeig mir mal jemanden, der im Koma liegt und die Nahrungsaufnahme verweigert... wird schwierig.
    Also die beatmeten Patienten bei uns auf der Intensivstation sind alle im Koma und essen nicht selbständig!!! ;-)

  9. #24
    Registriert seit
    01.07.2003
    Beiträge
    2.550
    hahaha... echt sehr witzig.
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  10. #25
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    Hey Leute!

    Original geschrieben von Florian kommen
    ...zusätzlich noch Diabetikerin war...
    @Florian kommen

    Also ein hypoglykämisches Koma kenne ich gar nicht! Das Einzigste, was mir gerade einfällt ist ein hypoglykämischer Schock, was aber ja etwas völlig anderes ist! Naja, egal!

    Außerdem kommen Hypoglykämien fast ausschließlich eh nur bei Diabetikern vor! Also sollte dich das eigentlich nicht verwundern in der Situation!



    @Kugelfisch

    In wie weit ist das denn bindet ( http://www.bundesaerztekammer.de/30/...5notfallm.html ), da meines Wissens nach, derzeit kein Analgetikum in die Notkompetenz fällt!
    Also ist dieses "Blatt" für mich völlig unrelevant bis es nicht offiziell ist! Außerdem kommt mir komisch vor, dass diese 10mg "Begrenzung" bei Diazepam Rectiole dort nicht mehr aufgeührt ist! Wurde die einfach vergessen zum Beispiel aus Unachtsamkeit beim Schreiben des Artikels oder ist sie einfach entfernt worden? Also für mich ist das nicht klar und deshalb auch nicht bindend!
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  11. #26
    KugelFish Gast
    @etienne:

    In wie weit das bindent ist?
    Die Stellungnahme der Bundesärztekammer ist GRUNDLAGE für die Notkompetenz, nur diese räumt uns die Ausübung der Notkompetenz im rechtlich gesichterten Rahmen ein.
    Daher ist sie für alle RettAss mit NK-Ausbildung gültig!
    Gefällt mir zwar auch nicht, ist aber so.

    Anders herum gesagt. Du kannst "da draussen" zwar alles machen was Du dir zutraust, jedoch handelst Du dann nach eigenem Ermessen und kann dich nur auf den §34 StGB ("Rechtfertigender Notstand") berufen. Was zur Folge hat, dass Du als Privatperson haftbar gemacht wirst sollte es zu einer Anklage kommen.
    Handelst Du aber nach Algorhythmus der BÄK, entsprechende Ausbildung und (Re-)Zertifizierung vorrrausgesetzt, so handelst Du in "Notkompetenz" und im Falle einer Anklage haftet Deine Organisation/Arbeitgeber.
    Das ist der kleine feine Unterschied. Letztendlich geht es nur um Rechtssicherheit!

  12. #27
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    4.425
    @Kugelfisch

    Jo, das ist mir klar! Hatte bloß von der Neuerung der Stellungnahme der BÄK noch nichts gehört! Also ist diese quasi aktuell?
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  13. #28
    KugelFish Gast
    Achso, dann hab ich Dich falsch verstanden *g*
    Ja die ist aktuell ;-)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •