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Thema: Notarztruf bei Hypoglykämie ?

  1. #1
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    Moin moin,

    mal ne Frage am Rande...

    Bei einer Hypoglykämie keinen Notarzt???????

    Natürlich ist das für den RA in den meisten Fällen kein Problem aber ich gebe zu bedenken das die rechtliche Sitution im Moment solche Massnahmen nur im Rahmen der Notkompetenz zuläßt und nur dann wenn ein Not-Arzt verständigt wurde. Ich denke gerade junge RA sollten sich da auch nicht anders verhalten, man bedenke auch die Gefahren (Para, Venenreizung etc.) bei so einer Maßnahme. Und einen 100% sicheren Zugang können wohl die wenigsten "frischen" RA ohne Probleme garantieren. Vorallem wer kann das bei einer Anklage garantieren?? Denn die Herren rechtsverdreher haben alle Zeit der Welt uns im RD irgendeinen Fehler nachzuweisen.

    Bevor jetzt alle meckern, bei uns wird das auch oft anders gehandhabt aber man sollte das immer für sich entscheiden und die Folgen immer im Hinterkopf behalten.
    Mit freundlichen Grüßen

    Grisu 1981

  2. #2
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    Moin moin,

    muss ja nicht immer gleich G40 und Ringer sein. Ab und zu (ich geb´s zu: ganz selten) tut´s ja auch mal ein Glas Cola und eine Scheibe Brot. Und dafür brauch ich nun wirklich keinen Notarzt.
    Aber das ist ja schon fast Offtopic.

    Lasst uns lieber darüber diskutieren, ob man stolz darauf sein sollte, aus Bayern zu stammen.
    (War natürlich nur ein Witz!!!)

  3. #3
    djdumbo Gast
    @mr. blaulicht

    Aber ein guter ...

  4. #4
    Kubi Gast
    Gut, ich sollte die Situation schildern:

    Patientin (19 Jahre) ist auf dem Abnehmtripp, hat seid 3 Tagen nichts mehr gegessen.

    Sie ist wach und ansprechbar, BZ 54.

    Nach Gabe von 0,4l Cola deutliche Besserung, Übelkeit weg, BZ nach 10min: 121.

    Beim Koma diabeticum ist zweifelsohne ein NA gefragt, aber bei dieser Sache wars überflüssig wie ein Loch im Kopf.

  5. #5
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    hmmm... wir hatten vor ein paar Jahren auch mal einen Patienten weiblich 24 die auch Abnehmen wollte, zusätzlich noch Diabetikerin war.

    Sie weigerte sich trotz eines Hundmiserablen Zustand Nahrungsmittel zu sich zu nehmen.

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  6. #6
    76440 Gast
    da kann man sich jetzt den kopf drüber zerbrechen was richtig ist und was nicht ... im endeffekt isses doch wieder situationsabhängig. insofern ... es gibt situationen, da brauch man den NA zwangsläufig, ebenso wie es andere gibt, wo man noch nedma seinen medikamentenschrank für öffnen muss ... also ... gut is. wie wär's mit back 2 topic !? :-)

  7. #7
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    hmmm... wir hatten vor ein paar Jahren auch mal einen Patienten weiblich 24 die auch Abnehmen wollte, zusätzlich noch Diabetikerin war.

    Sie weigerte sich trotz eines Hundmiserablen Zustand Nahrungsmittel zu sich zu nehmen.
    ...UND???

  8. #8
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    Bei uns im Main-Taunus-Kreis ist es so angedacht, dass kein NA mehr nachalarmiert werden muss, der Patient muss nur einem Arzt vorgestellt werden, das kann genauso der Hausarzt sein oder ein Arzt in der Klinik. Die Praxis sieht sicherlich anders aus, ich möchte mir den Schuh auch nicht anziehen, wenn der Patient vielleicht als Begleiterscheinung eine Hypoglykämie hatte und trotz der G40-Gabe nicht aufklart und dann aspiriert...

  9. #9
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    Hallo,

    soweit ich weiß hat der Main-Taunus Kreis auch bereits eine erweiterte Notkompetenz eingeführt die im etwa der angdachten Regelkompetenz nach neuem Rettass Gesetz entspricht.
    Kann auch sein das ich mich da täusche aber ich glaube da mal was gelesen zu haben.
    Mit freundlichen Grüßen

    Grisu 1981

  10. #10
    KugelFish Gast
    @Grisu:
    Nein Du täuschst Dich nicht, allerdings hat dies nicht mit der "angedachten Regelkompetenz" zu tun.
    Vielmehr wurden zwei Maßnahmen für zertifizierte Mitarbeiter freigegeben.
    Zum einen die Glukosegabe bei Hypoglykämie ohne "Notarztnachforderungszwang". Wie Kermit schon richtig schreibt muss der Patient allerdings anschliessend einem Arzt zugeführt werden. Sollte der Patient weiterhin nicht aufklaren ist hier eine andere Ursache für die Bewusstlosigkeit zu suchen und auf Grund der Bewußtlosigkeit ein NEF nachzufordern.
    Zum anderen wurde Atropin für RettAss im Rahmen einer Bradykardie freigegeben. Diese Regelung wurde allerdings schon wieder widerrufen, da sich herausgestellt hat, dass hierfür keine Notwendigkeit besteht (Stand Februar/2004).

    Weiterhin ist es im Ermessen des Ärztlichen Leiter Rettungsdienst ob und in wieweit dieser Maßnahmen zur "Regelkompetenz" erklärt. Stichwort Analgesie im RD (Neue Stellungnahme der BÄK vom November vergangenen Jahres).
    Für Wiesbaden ist ein ähnliches Modell in Arbeit (Glukosegabe), ausserdem soll laut Aussage des ÄLRD "demnächst" der pvZ als Standartmaßnahme deklariert werden (bisher unbestätigte Verlautbarung).


    Auch wenn OT will ich doch mal Fragen: Wird bei Euch irgendwo schon Analgesie durch RA's betrieben?

  11. #11
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    Hey Leute!


    @KugelFish

    Nein, bei analgesieren nur die NA´s!


    Im Grunde kannst du alles geben, wenn der zuständige Ärztliche Leiter Rettungsdienst einen Fortbildung über das jeweilige Medikament gemacht habt und man darüber eine Bescheinigung hat.

    Kenne soetwas aus einem Rettungsdienstbereich, in dem alle geschulten RettAss ein bestimmtes Antidot bei einer Vergiftung geben dürfen! Das hat den Hintergrund, die haben da ein großes Chemieunternehmen und bei einem Unfall/Massenanfall von Verletzten kann nicht jeder Patient sofort mit einem NA versorgt werden, deshalb haben die da eine Schulug/Fortbildung mit Nachweis gemacht und nun dürfen die das!

    Ich würde ein Analgesiemedikament auch begrüßen! Ketanest-S würde sich da gerade zu anbieten! Auch Diazepam i.v. bei Krampfanfall beim Erwachsenen macht Sinn! Einem Kind darf ich helfen (auch nur bei Fieberkrampf), aber einem Erwachsenen nicht - wie schwachsinnig.
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  12. #12
    KugelFish Gast
    Original geschrieben von Etienne
    Einem Kind darf ich helfen (auch nur bei Fieberkrampf), aber einem Erwachsenen nicht - wie schwachsinnig.
    Das ist so nicht ganz korrekt, in der "neuen" Stellungnahme der BÄK steht nichts mehr von "Kind" drin, vielmehr nur noch Krampfanfall.

    Quelle: BÄK: http://www.bundesaerztekammer.de/30/...5notfallm.html

  13. #13
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    Naja, das mit dem Diazepam ist so eine Sache, letztendlich ist ja der ÄLRD zuständig, was Notkompetenzmaßnahmen anbelangt.
    Soweit ich weiß gibt es im Kreis Euskirchen Aspisol in der Notkompetenz. Wobei sich dabei ja die analgetische Komponente in Grenzen hällt, ich denke das es eher zum Management des AKS freigegeben wurde.
    Von Esketamin für RA halte ich nicht viel. Ich finde es hat schon einen Grund, warum der Patient schmerzen hat und da gehört dann auch ein NA dazu. Klar, so verallgemeinern kann man das auch nicht, aber ich bin nicht so der Freund von Esketamin. Und Novalgin halte ich auch für problematisch, da ist die Gefahr von Nebenwirkungen für meinen Geschmack zu groß. Also bleibt eigentlich nicht's mehr übrig...

  14. #14
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    Hallo,

    also Diazepam beim Krampfanfall ist doch eigentlich sowieso kein Thema mehr, das Mittel der Wahl heißt hier Dormicum und das eigentlich schon ne ganze Zeit lang.
    Ich denke das Thema Notkompetz ist eh mehr oder weniger veraltet. Letzendlich gehen die Massnahmen die der RA ergreift doch in den meisten Fällen über die Nk heraus. Oder haltet ihr euch beim Zugang legen strikt nach den Vorgaben?? Im Grunde ist das auch nicht schlimm solnage man sich mit der ergriffenen Massnahme auskennt und vorallem nix passiert...
    Mit freundlichen Grüßen

    Grisu 1981

  15. #15
    Registriert seit
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    Naja, das Diazepam out sein soll, wäre mir neu. Dormicum wirkt stärker atemdepressiv, ausserdem bevorzugen viele Ärzte noch Diazepam, weil davon einfach mehr Erfahrungen vorliegen.
    Und mit Notkompetenzmaßnahmen bin ich eigentlich immer vorsichtig. Ok, Zugang ist sicherlich etwas, was man locker sehen kann (meiner Meinung nach), aber was Medikamente angeht sehe ich das eher kritisch.

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