@ 66251
Wo hast du den das her? Doch wohl hoffentlich nicht aus einer schlechten ZDF Vorabendserie? (Wie hieß die noch? Feuerfresser? Engel o.ä.)
Nich´ bös gemeint. Würd mich ehrlich intressieren.
Zum Thema. Eine wirkliche gesetzliche Grundlage gibt es (meines wissens) nicht. Allenfalls die Innenminsterkonferenz hat mal darüber nachgedacht und einige Fahrzeuge in SH mit einem Zusatzsignal ausgestatten, um den Anhaltesignalgeber bei der Pol "zu untermauern." Hörte sich aber echt schauerlich an.
Geht natürlich nur mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung. Kommt es ohne die zum Unfall, hat es die Org. wohl schwer, die ohnehin schon schwierige Lage (Wer mit blaulicht "Ballert" hat ersmal schuld) zum Positiven zu wenden.
Gruß Nero
PS: Wenn es sich um die berühmte DDR Sirene handelt (und ich glaub mal hier gelesen zu haben, das die von einigen dringend gesucht wird) so könnte es natürlich eine Übergangs- und Ausnahmeregelung geben. Frag doch mal bem Landratsamt. Die müßten so was doch vorliegen haben?!
Geändert von Nero (05.04.2004 um 14:55 Uhr)
Wer schon die Übersicht verloren hat, sollte wenigstens den Mut zur Entscheidung haben