Hallo,

die genaue Quelle hab ich jetzt nicht griffbereit. So habe ich es auch nur mal gelesen. Die Aussage klang (und klingt) bei der Betrachtung des HMdI-Erlasses "Katastrophenschutz in Hessen" auch durchaus plausibel: 64 Löschzüge in Hessen verfügen über einen SW 2000 Tr, 64 über ein LF 16. Das auf die Landkreise runtergebrochen ergibt eine plausible Zahl (zumindest unseren Landkreis) von 3-4 Stützpunkten pro LK.

Wobei die Definition so nicht stimmen kann:

Hilders + Großenlüder = Stützpunkt mit Bundes-Kfz
Neuhof = Stützpunkt ohne Bundes-Kfz

Haut also nicht hin.

In einem Gesetz wird eine solche Begriffsbestimmung auch nicht festgeschrieben sein. Sowas ist eher was für die FwDv oder eine Verordnung des Landes.