Hallo,
die genaue Quelle hab ich jetzt nicht griffbereit. So habe ich es auch nur mal gelesen. Die Aussage klang (und klingt) bei der Betrachtung des HMdI-Erlasses "Katastrophenschutz in Hessen" auch durchaus plausibel: 64 Löschzüge in Hessen verfügen über einen SW 2000 Tr, 64 über ein LF 16. Das auf die Landkreise runtergebrochen ergibt eine plausible Zahl (zumindest unseren Landkreis) von 3-4 Stützpunkten pro LK.
Wobei die Definition so nicht stimmen kann:
Hilders + Großenlüder = Stützpunkt mit Bundes-Kfz
Neuhof = Stützpunkt ohne Bundes-Kfz
Haut also nicht hin.
In einem Gesetz wird eine solche Begriffsbestimmung auch nicht festgeschrieben sein. Sowas ist eher was für die FwDv oder eine Verordnung des Landes.
Viele Grüße
Tobias
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» Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph