Hallo alle zusammen,

wie kommt ihr darauf, dass das Springlicht "verboten" ist??? Laut STVO ist es zur Warnung von anderen Verkehrsteilnehmern nicht verboten kurzzeitig das Fernlicht einzuschalten. Wie oft ich das einschalte und ob das manuell oder automatisch geschieht, darüber steht da definitiv nichts! Ich darf blos keinen anderen blenden (also sollte das bei Dunkelheit unterlassen werden).

Bei uns im Landkreis werden sowohl Polizei- und Rettungsdienstfahrzeuge serienmäßig mit Springlichtern ausgestattet (und kein Mensch regt sich auf).

Sollte mir igendeiner ein Gesetzestext zeigen, wo steht, dass das Fernlicht nicht automatisch ein- und ausgeschalten werden darf, lasse ich mich gern eines besseren belehren. (Und wenn, werde ich trotzdem noch mit Springlicht fahren - wo kein Kläger, da kein Richter)

Viele Grüsse

Mario