Nochmal ich,

ich sehe das nicht so, dass das Teil gegen die STVZO verstößt. Ein Abblendlicht ist standardmäßig vorhanden, ein Fernlicht auch und ein Schalter, mit dem ich beides bedienen kann. Es ist also keine zusätzliche Lichtanlage im Sinne der STVZO. (die "Lichthupe" ist ja laut Gesetz gewollt und genehmigt).

Aber was soll hier die ganze Diskussion??? Kennt jemand einen aktuellen Fall, wo sich jemand vor Gericht verantworten muss? Wenn das der Arbeitgeber oder Dienstherr ausdrücklich verbietet dann sollte man es unterlassen ansonsten sehe ich dafür keinen Grund.

Viele Grüsse

Mario