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Thema: rechtliche Lage bei Handyalarmierung

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    10.02.2003
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    Re: Doch, doch... :-)

    Original geschrieben von Erstversuch

    ............................
    Das kann z.B. mit der Reichweite des Funkkanals zu tun haben, z. B. wenn die 5-Ton Folge erst über versch. Umsetzer gehen muss,
    oder bei digital Alarm, sich die Alarmierung erst im Digital Netz Wabanförmig ausbreiten muss.
    Da kann es bis zur Landkreisgrenze schoneinmal etwa dauern. MfG

    Der Erstversuch
    Hi,

    also jetzt zweifel ich ja langsam an den Grundlagen der Physik.

    Elektromagnetische Wellen (Funkwellen) breiten sich mit einer Geschwindigkeit von ca 300 000 km pro Sekunde aus.
    In Gleichwellenfunkanlagen und digitalen Alarmierungsnetzen liegt die Zeitverzögerung im Millisekundenbereich.

    Man kan also sagen, der Dispo in der Leitstelle löst den Alarm aus
    und im selben Moment löst auch der Melder aus, wenn er den Alarm empfangen hat.
    Es ist egal ob der Meldeempfänger neben der Relaisstelle steht oder 20 km entfernt an der Kreisgrenze.

    Raven schrieb: Das liegt daran das die LST die SMS nicht selber losschickt...............

    Frage: wer macht es denn dann ???

    Ebi
    Geändert von Ebi (10.03.2004 um 08:07 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

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