Hallo Duesi !!
Meines Wissens ist die Alarmierung per SMS nicht verboten.
Diese darf aber nur als zusätzliche Alarmierung erfolgen.
Die Handyalarmierung ist oft unzuverlässig (teilw. mehrere std. Verzögerung). Wenn eure Feuerwehr dieses System beschaffen möchte muß im Alarmfall dennoch eine Alarmierung über Sirene oder FME erfolgen. die FME- Alarmierung muß schon aus diesem Grund ausgelöst werden, da an einem FME die Alarmbox für die Handyalarmierung angeschlossen sein wird.
Die in der vorherigen Antwort von Ritsch genannten Argumente zu diesem Thema treffen ebenfalls voll zu d.h. auch, dass für die jährlich entstehenden Kosten bzw. für die Beschaffungskosten sich eure Feuerwehr bereits mehrere FME kaufen kann.
Gruß
Andreas