Hallo zusammen,

zitat:
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Original geschrieben von Alex22
streng genommen mußt du jeden vorher fragen dessen worte du aufzeichnest
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Richtig!!!
ABER!!!
Da du ja als ausgebildeter Feuerwehrmann/frau einen Funklehrgang besucht und erfolgreich abgeschlossen hast (ohne den man rein rechtlich gesehen das FUG nicht bedienen darf) und im anschluss die rechtliche Belehrung unterschrieben hast bist du auch darüber informiert worden das sämtliche Gespräche im Funkverkehrskreis der jeweiligen Frequenz zur Einsatzdokumentation und Beweislast aufgezeichnet werden!!!
Darüber hinaus darf und kann JEDE Feuerwehreinsatzzentrale (FEZ) die entsprechende Funksprüche auf dem jeweiligen zugewiesenen Frequenz aufzeichenen die über den Äther kommen.
Wir zeichnen bei uns Bspw. alle Funksprüche auf die auf dem Feuerwehr-Frequenz gesendet werden incl. Alarmierungen usw und brennen die einmal monatlich auf CD. Diese werden dann archiviert.

Gruß
Andreas