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Thema: Darf ich als GF einen nicht 18jährigen...

  1. #1
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    Darf ich als GF einen nicht 18jährigen...

    ...bei Einsatzübungen unter Atemschut in den Innenangriff gehen lassen?

    Letztens kam ein 17 jähriger bei mir an, und meinte er will bei der nächsten Übung in den Innenangriff gehen. Ich sagte darauf hin zu ihm dass ich ihn ohne Ausbildung nicht reinlassen darf, (auch nicht bei Übungen) darauf meinte er das er es irgendwo schon mal gelesen habe.

    Nachdem ich nirgends was gefunden habe frage ich euch.

    Ich würde schwer behaupten, dass er es ohne entsprechende Ausbildung auch nicht bei Übungen darf.

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  2. #2
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    ...bei Einsatzübungen unter Atemschut in den Innenangriff gehen lassen?
    Woher soll denn ein 17jähriger eine Atemschutz-Ausbildung haben???
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  3. #3
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    Er darf ohne eine gültige G26.3 Untersuchung, auch nicht zu Übungszwecken, ein PA aufziehen. Auf keinen Fall!

    Und die G26.3 Untersuchung kann ich erst ab dem 18. Lebensjahr erfolgreich bestehen!

  4. #4
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    Hallo,

    danke für eure Antworten.

    Das hab ich ihm auch schon gesagt, aber er meinte er dürfe das. Jetzt kann ich ihm ja den Link hierher geben, dann kann er es selbst lesen.

    @Quietschphone

    Ich hab doch geschrieben ohne Atemschutzausbildung.

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  5. #5
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    Sorry, das hab' ich nicht ganz richtig gelesen. Aber ich hab's so gemeint, wie huhu geschrieben hat. Ohne G26.3 keine Ausbildung, ohne Ausbildung kein PA, auch nicht bei Übungen!

    Das sagt ja auch die FwDV7 ganz klar:
    3 Anforderungen an Atemschutzgeräteträger
    Einsatzkräfte, die unter Atemschutz eingesetzt werden, müssen
    - das 18. Lebensjahr vollendet haben;
    - ...

    Einsatzkräfte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht unter Atemschutz eingesetzt werden.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  6. #6
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    Hallo,

    hier steht halt leider nichts von Übungen, drum hab ich hier nachgefragt.

    Gruß Stefan!
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  7. #7
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    Der Jugendliche ist in diesem Fall doch Einsatzkraft, egal, ob bei Übung oder Einsatz, das deute ich doch richtig, oder? Und er soll unter Atemschutz eingesetzt werden (auch wieder nur zur Übung). Dann müssen doch alle Punkte der FwDV7 Abs. 3 erfüllt sein. Das ist aber eben bei einem Jugendlichen < 18 Jahren nicht der Fall.
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  8. #8
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    Ich wollts eben nochmal ganz genau wissen, obwohl ich mir eigentlich schon zu 99,9% sicher war das er es nicht darf, bzw. dass ich ihn nicht reingehen lassen darf.

    Gruß Stefan!
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  9. #9
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    Hallo,

    für die FwDV 7 (bzw. alle anderen FwDVen) ist es uninterressant, ob es sich um eine Übung oder einen Einsatz (=Realfall) handelt.

    Wie die Vorredner schon sagten, unter 18 darf man keine G26.3 machen, diese braucht man für den AGT-Lehrgang.

    Und wieso willst du ihm die URL von diesem Thread hier geben? Schwenk die aktuelle Ausgabe der FwDV7 unter seiner Nase hin und her, und wenn er immer noch meint, er dürfe dass, muss er dir - und nicht umgekehrt - den Beweis (Gesetzt o.ä.) bringen.
    MkG Tom

  10. #10
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    Das mit der G26.3 stimmt nicht so ganz.

    Die kann man durchaus auch schon früher machen. Bei uns muss die jeder FW-Mann machen und die gilt als allgemeine Taugkichkeitsuntersuchung für den Feuerwehrdienst. Wer die bei uns nicht hat, darf garnicht in den Einsatz. Egal ob Atemschutz oder nicht.

    Was aber richtig und in der FwDV 7 klar geregelt ist, dass jemand erst DANN Atemschutz tragen darf, wenn er 18 Jahre alt ist, die G26.3 hat UND einen offiziellen Atemschutz-Lehrgang besucht und bestanden hat. Vorher geht da leider garnix.

    Gruß Joachim

  11. #11
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    Also ich weis nicht wie das bei euch ist. Aber in den neuen Richtlinien für die Ausbildung zur Grundausbildung (Baden- Württemberg) steht drin dass das Atemschutzgerät aufgesetzt werden darf. Allerdings nur als "Rucksack". Also keine Maske aufgezogen und auch den Lungenautomaten nicht angschlossen. Dies ist möglich. Es soll als Gewöhnungsübung dienen. Ansonsten kann ich den oberen Beiträgen nur beistimmen. Ohne G26 kein Atemschutz.
    Andere rennen raus, Wie rennen rein!

  12. #12
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    Gerät "umhängen" ist klar. Das hat ja nix mit Atemschutzeinsatz zu tun.
    Kannst dich ja auch ohne Führerschein in einen LKW reinsetzen. *g*

    Hier gehts um das richtige nutzen eines Atemschutzgerätes mit Maske usw in einer Einsatzübung. Und das ist klar verboten.

    Gruß Joachim

  13. #13
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    Ne verboten nicht, nur nicht erlaubt. :D
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  14. #14
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    *g* Stimmt ...

  15. #15
    Christian Gast
    Hallo,

    übrigens nach der neuen FWDV 2 "Ausbildung in der Feuerwehr"
    ist die Lehrgangsreihenfolge neu geordnet.

    1. Modul 1+2 (früher TM1)
    2. Sprechfunker (neu, als AGT soll man ja ein Fug mitführen)
    3. Modul 3+4 (früher TM2a+b)
    4. Atemschutzgeräteträger (G26.III/18 Jahre)

    3. und 4. können tauschen auf jeden Fall sollte der Funker vor dem AGT kommen.

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