Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 20

Thema: Ortskennung

  1. #1
    Display Gast

    Ortskennung

    Hallo,

    ich wollte mal Fragen was mit der Ortskennung auf sich hat und wie ich die zusammen kriege/rausfinde.
    Ich wohne im Kreis Vechta (Niedersachsen).
    Am Beispiel der Feuerwehr der Nachbarstadt Dinklage z.B.:
    22-10

    ist die 22 die Ortskennung? Die 10 steht für die Fahrzeugart (in diesem Falle ein Löschzug), soweit bin ich schon.

    Danke schonmal für die Antworten;

    Display

  2. #2
    MOTOX Gast
    ganz einfach die erste zahl(22) steht für den ortsnamen die zweite für as fahrzeug zb 48 tsf-w . 11- elw usw...

  3. #3
    Registriert seit
    06.02.2004
    Beiträge
    51

    Moinsen

    Also ...

    Florian xx-yy

    xx steht für die jeweilige Wehr
    yy steht für die Art von Fahrzeugen
    10-19 = Tanklöschfahrzeuge
    20-29 = Löschfahrzeuge
    30-39 = Hubrettungsfzg
    40-49 = Gerätefzg
    50-59 = ?
    60-69 = ELW oder MTW
    70-79 = Ortsbrandmeister und stellv
    80-89 = ?
    90-99= Gemeinde / Stadt / Kreisbrandmeister

    Irgendwo auf dieser Seite steht das ganze auch nochmal erklärt.
    Hier gibt es sooooo viel Info,da sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr.... (lol)

    [www.feuerwehr-langendamm.de]
    FREIWILLIGE FEUERWEHR Unsere Freizeit für ihre Sicherheit

  4. #4
    MOTOX Gast
    also bei uns is 10 bis 19 was anderes... unser mtw hat 19 und 18 is bei uns glaube auch mtw...

  5. #5
    MOTOX Gast
    und stbi is bei uns 01 stelv 02 03 ist wehrfüh und 04 sein stellvertreter................

  6. #6
    Registriert seit
    09.04.2002
    Beiträge
    1.658
    Hallo!

    Jedes Bundesland hat da so seine eigenen Regelungen. In Nds. ist es so, wie von Fireworks beschrieben. Wie es in anderen Ländern aussieht, kann ich nicht genau sagen. In Schleswig-Holstein bestehen die Funkrufnamen z.B. aus dreistelligen Namen:
    vw-xy-z
    Wobei vw den Ortsnamen darstellt, xy das genaue Fahrzeug z.B. TLF 16/25 und z die laufende Nummer am Standort.

    Kleine Ergänzung:
    10-19 = Tanklöschfahrzeuge
    20-29 = Löschfahrzeuge
    30-39 = Hubrettungsfzg
    40-49 = Gerätefzg
    50-59 = RTW und KTW (wenn feuerwehreigen)
    60-69 = ELW oder MTW
    70-79 = Ortsbrandmeister und stellv
    80-89 = Nachschubfahrzeuge und WLFs
    90-99= Gemeinde / Stadt / Kreisbrandmeister

    Gruß
    Gerrit Peters
    ______________________________

  7. #7
    Registriert seit
    18.12.2001
    Beiträge
    4.989
    In Wirklichkeit ist die 22 nicht die Ortskennung.
    Eine FMS-Kennung setzt sich so zusammen :

    67644544

    6 = BOS-Kennung (Feuerwehr)
    7 = Land-Kennung (Hessen)
    64 = Ortskennung (Kreis Offenbach)
    45 = Fahrzeug (In Hessen Stadtkennung)
    44 = Rufname (Bzw. Fahrzeugtyp)

    Je nach Bundesland haben die einzelnen Abschnitte (Außer BOS und Land) aber andere Bedeutungen. So bezeichnet die Ortskennung in Hessen z.B. nur den Landkreis.

    Gruß Joachim

  8. #8
    Registriert seit
    09.04.2002
    Beiträge
    1.658
    Original geschrieben von MiThoTyN
    In Wirklichkeit ist die 22 nicht die Ortskennung.
    Eine FMS-Kennung setzt sich so zusammen :

    67644544

    6 = BOS-Kennung (Feuerwehr)
    7 = Land-Kennung (Hessen)
    64 = Ortskennung (Kreis Offenbach)
    45 = Fahrzeug (In Hessen Stadtkennung)
    44 = Rufname (Bzw. Fahrzeugtyp)

    Je nach Bundesland haben die einzelnen Abschnitte (Außer BOS und Land) aber andere Bedeutungen. So bezeichnet die Ortskennung in Hessen z.B. nur den Landkreis.

    Gruß Joachim
    Hallo Joachim!

    Ich glaube da liegst Du falsch! Die 22 ist sehr wohl die Ortskennung. Es geht hier um eine nds. Feuerwehr., und zwar um den Funkrufnamen und nicht um die FMS-Kennung. :-)

    Gruß aus dem Norden
    Gerrit Peters
    ______________________________

  9. #9
    Registriert seit
    18.12.2001
    Beiträge
    4.989
    Aaaaaach so ...
    Ich dachte in Zusammenhang mit FMS.
    Na dann .. Einfach ignorieren was ich da schreibe !! ;-)

    Gruß Joachim

  10. #10
    Registriert seit
    09.04.2002
    Beiträge
    1.658
    @Joachim:

    Vielleicht sollten wir wohl mal besser schlafen gehen... ;-) *gg*

    Na, halb so wild. Nun ist ja alles geregelt

  11. #11
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    1.988
    So ganz korekt ist aber eure Liste nicht

    Feuerwehr :
    01-09 Führungskräfte
    10-19 Tanklöschfahrzeuge und Trockentanklöschfahrzeuge
    20-29 Löschgruppenfahrzeuge und Tragkraftspritzenfahrzeuge
    30-39 sonstige Fahrzeuge zur Brandbekämpfung
    40-49 Fahrzeuge zur Durchführung technischer Hilfeleistung
    50-59 Fahrzeuge des Rettungsdienstes und des Krankentransportes
    60-69 Kommandowagen, Einsatzleitwagen, Luft- und Wasserfahrzeuge
    70-79 Feststationen in den Wachen
    700-799 Handsprechfunkgeräte
    80-89 sonstige Feuerwehrfahrzeuge
    90 oberste Brandschutzbehörde (Innenministerium)
    91 Bezirksbrandmeister
    92 Waldbrandbeauftragter
    93 Werksfeuerwehren
    98 Einsatzfahrzeug Stadt-/Gemeindebrandmeister/Abschnittsleiter
    99 Einsatzfahrzeug Kreis-/Stadt-/Gemeindebrandmeister

    Rettungsdienst:
    11-19 Führungs- und Leitfahrzeuge
    21-29 Notarztwagen
    31-39 Notarzteinsatzfahrzeuge
    41-49 Rettungswagen
    51-59 Krankentransportwagen
    61-69 Großraum-Krankentransportfahrzeuge, Transportfahrzeuge
    81-97 Luftfahrzeuge
    Geändert von Blinky (25.02.2004 um 06:47 Uhr)

  12. #12
    KugelFish Gast
    Wobei man wohl dazusagen muss, dass es in Niedersachen so ist (so habe ich mich von einem Disponenten aus Göttingen aufklären lassen), dass die Fahrzeuge dann einfach durchnummeriert werden.

    Bsp.
    zwischen 10 und 19 als Fahrzeugkennung kann vom TLF 8/18 zum TroTLF alles mögliche sein.
    Also die Gemeinde nummeriert einfach durch
    TLF A-Dorf: 10
    TLF B-Dorf: 11
    TroTLF C-Dorf: 12 usw.
    So dass man garnich genau weiss (wenn man das Fzg. nicht kennt) um welches Fzg.-Art es sich genau handelt.

    Während hier in Hessen ein "11" immer ein ELW1 ist.

    Hab ich mir zumindest so sagen lassen und für den Kreis Göttingen trifft das wohl auch so zu.
    Ist das in anderen LK's in Nds auch so?

    Etwas verwundert,
    Fish

  13. #13
    Registriert seit
    09.04.2002
    Beiträge
    1.658
    Original geschrieben von KugelFish
    Wobei man wohl dazusagen muss, dass es in Niedersachen so ist (so habe ich mich von einem Disponenten aus Göttingen aufklären lassen), dass die Fahrzeuge dann einfach durchnummeriert werden.

    Bsp.
    zwischen 10 und 19 als Fahrzeugkennung kann vom TLF 8/18 zum TroTLF alles mögliche sein.
    Also die Gemeinde nummeriert einfach durch
    TLF A-Dorf: 10
    TLF B-Dorf: 11
    TroTLF C-Dorf: 12 usw.
    So dass man garnich genau weiss (wenn man das Fzg. nicht kennt) um welches Fzg.-Art es sich genau handelt.

    Während hier in Hessen ein "11" immer ein ELW1 ist.

    Hab ich mir zumindest so sagen lassen und für den Kreis Göttingen trifft das wohl auch so zu.
    Ist das in anderen LK's in Nds auch so?

    Etwas verwundert,
    Fish
    Moin!

    Ja, ist in ganz Nds. so geregelt, dass durchnummeriert wird! Wobei Aussnahmen wieder einmal da sind: Bei uns im LK. Stade werden die MTFs von 70-79 durchnummeriert, da es keine Festgeräte in den Wachen gibt.
    Gerrit Peters
    ______________________________

  14. #14
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    1.988
    Original geschrieben von Gerrit Peters
    Moin!

    Ja, ist in ganz Nds. so geregelt, dass durchnummeriert wird! Wobei Aussnahmen wieder einmal da sind: Bei uns im LK. Stade werden die MTFs von 70-79 durchnummeriert, da es keine Festgeräte in den Wachen gibt.
    Kann sein das es beich euch noch so ist, weil im alten
    Rufnamenchema 70-79 noch Handfunkgeräte waren, was im neuen nicht mehr der Fall ist.


    Blinky

  15. #15
    Registriert seit
    09.04.2002
    Beiträge
    1.658
    Ne, die MTF Regelung wurde hier erst 2000 so eingeführt. Vorher liefen die unter 60-69 mit.
    Gerrit Peters
    ______________________________

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •