Hallo!

Jedes Bundesland hat da so seine eigenen Regelungen. In Nds. ist es so, wie von Fireworks beschrieben. Wie es in anderen Ländern aussieht, kann ich nicht genau sagen. In Schleswig-Holstein bestehen die Funkrufnamen z.B. aus dreistelligen Namen:
vw-xy-z
Wobei vw den Ortsnamen darstellt, xy das genaue Fahrzeug z.B. TLF 16/25 und z die laufende Nummer am Standort.

Kleine Ergänzung:
10-19 = Tanklöschfahrzeuge
20-29 = Löschfahrzeuge
30-39 = Hubrettungsfzg
40-49 = Gerätefzg
50-59 = RTW und KTW (wenn feuerwehreigen)
60-69 = ELW oder MTW
70-79 = Ortsbrandmeister und stellv
80-89 = Nachschubfahrzeuge und WLFs
90-99= Gemeinde / Stadt / Kreisbrandmeister

Gruß