Die Grenze für den Grundlehrgang liegt bei 61 Jahren!
--> mit 61 GL
--> 2-jährige Ausbildung in der Wehr
--> mit 63 ist die aktive Mitgleidschaft nicht mehr erlaubt....
Die Grenze für den Grundlehrgang liegt bei 61 Jahren!
--> mit 61 GL
--> 2-jährige Ausbildung in der Wehr
--> mit 63 ist die aktive Mitgleidschaft nicht mehr erlaubt....
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
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