Hallo,
in Niedersachsen kann man, gemäß dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz § 11 Abs. 2+3, bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres, also dem 62. Geburtstag, aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sein.
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in Niedersachsen kann man, gemäß dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz § 11 Abs. 2+3, bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres, also dem 62. Geburtstag, aktives Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sein.
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