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Thema: Hat unser Drehleitermaschinist sich Strafbar gemacht?

  1. #61
    Christian Gast
    Hallo,

    wir hatten vorgestern unseren Verkehrsunterricht §35 §38 bei einem Beamten der Verkehrspolizei Kleve. Ich habe ihn bezugnehmend auf diesen Beitrag gefragt wie der rechtliche Sachverhalt ist. Folgende Antwort hat er gegeben (...klingt für mich auch plausibel)

    § 35 Sonderrechte war gegeben
    - Feuerwehr
    - hoheitliche Aufgabe
    - dringende Eile geboten
    also soweit ok.

    § 38 Wegerechte war gegeben
    - Blaulicht und Einsatzhorn
    - es galt Menschenleben zu retten
    also soweit auch ok.

    ABER : Fahrerlaubnisrechtliche Vorschriften und Straftatbestände
    und Bestimmungen der StvZO bleiben bei §35/38 unberührt.

    Fahrerlaubnisrechtliche Vorschrift
    - Fahrer muß die geeignete FS-Klasse haben

    Straftatbestände
    - Fahren ohne FS
    - Fahren unter Alkoholeinfluß hier größer 0.5 Promille

    StvZO
    - Fahrzeug muß den technischen Regeln für Fahrzeuge entsprechen
    - Fzg muß verkehrssicher sein
    - Fzg muß angemeldet sein
    - Fzg muß Haftpflicht versichert sein

    Diese ABER-Sachen gelten immer, und werden sehr relevant wenn auf der Alarmfahrt etwas passiert. Ergo hat sich euer DL-MA strafbar gemacht !

    zweites ABER : Solange nichts passiert und ihn keiner anschwärzt ist alles i.O., wenn ihn jemand anschwärzt könnte er sich sofern nichts passiert ist mit einem rechtfertigenden Notstand rausreden , das käme aber sehr auf den Einzelfall an. Wenn ein Unfall passiert kann er sich nicht rausreden, das ist fakt. Er gab noch an das die Folgen beträchtlich sein können wegen evtl Regressforderungen.

  2. #62
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    Einspruch!

    Eine Haftpflicht versicherung muss nicht bestehen.
    Der auskunftgebende Beamte fährt nämlich dienstlich ausschliesslich nicht haftpflichtversicherte KfZ!

    Alle Landes-KfZ sind nämlich nicht haftpflichtversichert! Im Haftpflichtfall zahlt das Land selber,ist halt billiger als alle Autos zu versichern...Kann sein, dass das auch für Bundes-KfZ zutrifft, aber genau weiss ich das jetzt nicht, genausowenig wie , ob obige regelung auf alle Bundesländer zutrifft, aber mit Sicherheit für NRW und Hessen.

    MfG

    brause

  3. #63
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    Original geschrieben von brause
    Einspruch!

    Alle Landes-KfZ sind nämlich nicht haftpflichtversichert!
    ich glaub nicht das ein feuerwehr auto ein landes kfz ist.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #64
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    Hallo Alex22,

    da täuscht Du dich aber. Als Lektüre empfehle ich Dir "Katastrophenschutz in Hessen" dieses Konzept wurde per Erlass vom Hess. Innenminister in Kraft gesetzt.

    Der GABC-Zug des Landkreises enthält gemäß diesem Konzept Fahrzeuge des Landkreises, des Landes und des Bundes.

    Sowohl die Führungsgruppe TEL als auch die IuK-Gruppe besteht ausschließlich aus Landesfahrzeugen, wenn der Landkreis bei der FüGr-TEL kein MTF dazustellt.

    In Hessen wurde für jeden Landkreis beispielsweise vom Land ein ELW2 angeschafft (wo nicht schon neue Fahrzeuge vorhanden waren).

    Der Grund hierfür ist recht einfach: Der Katastrophenschutz ist in einem nicht unerheblichen Anteil Ländersache.
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

  5. #65
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    dann hab ich mich vieleicht blöd ausgedrückt ..
    dann sag ich eben ein normales LF oder DL das von der stadt beschafft wurde, besser?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #66
    Christian Gast
    Hallo,

    das war jetzt auf ein kommunales Feuerwehr-Fahrzeug bezogen. Unsere Fahrueuge sind bei der GUV (Gemeinde Unfall Versicherungsverband) versichert. Diese versichert ausschließlich Behördenfahrzeuge der Stadtverwaltungen, Bauhöfe, Feuerwehren.

    Ein Polizeifahrzeug (Polizei der Länder, des Bundes) braucht nicht Haftpflicht versichert sein (Alex22 hat recht) das Land bzw. der Bund tritt hier als Versicherer auf. Ich kannte mal jmd der ist mit einem Auto der Bw zusammengestossen (unschuldigerweise), die Schadenregulierung hat sich über Monate hingezogen obwohl er nicht Schuld, im Recht war und einen Anwalt eingeschaltet hatte.

  7. #67
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    Für welche Fahrzeuge eine Haftpflichtversicherung bestehen muss, oder besser gesagt welche Behörden diese nicht benötigen, geht klar aus § 2 des Pflichtversicherungsgesetzes hervor:

    (1) § 1 gilt nicht für

    1. die Bundesrepublik Deutschland,
    2. die Länder,
    3. die Gemeinden mit mehr als einhunderttausend Einwohnern,
    4. die Gemeindeverbände sowie Zweckverbände, denen ausschließlich Körperschaften des öffentlichen Rechts angehören,

    ...
    Andreas

  8. #68
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    Original geschrieben von Alex22
    dann hab ich mich vieleicht blöd ausgedrückt ..
    dann sag ich eben ein normales LF oder DL das von der stadt beschafft wurde, besser?
    :-)) Auch hier muss man einschränken:

    Das zweite LF in einem Löschzug (in Hessen) wird in 64 Löschzügen in Hessen vom Bund im Rahmen des Zivilschutzes gestellt. Ebenso der SW 2000 Tr.

    Also auch ein LF 16 kann ein Landes- oder Bundesfzg. sein. :-)

    Ne DL nicht, richtig. Es ging ja hier auch um ein kommunales Fzg, aber wenn wir was ansprechen, sollten wir auch die Ausnahmen bedenken.
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
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  9. #69
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    einigen wir uns darauf .. du weißt was ich mein und ausnahmen bestätigen die regel *gg*
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  10. #70
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    Original geschrieben von Carsten
    in der Aktuellen Ausgabe des Feuerwehr-Magazins gibts einen interessanten Artikel auf den seiten 54 und 55 der lautet: "Alarmfahrt ohne Führerschein"

    ist vielleicht hilfreich/lesenwert und passt zum Thema :-)


    (FeuerwehrMagazin 02/04)


    ich zitiere einen Teil in dem es um ein LF8 geht, also auch was großes ;-): "Ebenso wäre es auch einem Feuerwehrmann mit Klasse C erlaubt, der zur Zeit Fahrverbot hat." S. 54 unten rechts

    Da steht aber auch das ein anderes Fahrzeug von einer Nachbarfeuerwehr zuerst zu alarmieren ist, sollte das zb zeitlich nicht gehen, sollten 2-3 versuche unternommen werden ein CE Fahrer per Handy zu erreichen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #71
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    Original geschrieben von Christian

    ABER : Fahrerlaubnisrechtliche Vorschriften und Straftatbestände
    und Bestimmungen der StvZO bleiben bei §35/38 unberührt.

    Fahrerlaubnisrechtliche Vorschrift
    - Fahrer muß die geeignete FS-Klasse haben

    Straftatbestände
    - Fahren ohne FS
    - Fahren unter Alkoholeinfluß hier größer 0.5 Promille

    StvZO
    - Fahrzeug muß den technischen Regeln für Fahrzeuge entsprechen
    - Fzg muß verkehrssicher sein
    - Fzg muß angemeldet sein
    - Fzg muß Haftpflicht versichert sein

    Diese ABER-Sachen gelten immer, und werden sehr relevant wenn auf der Alarmfahrt etwas passiert. Ergo hat sich euer DL-MA strafbar gemacht !

    Er hat sich mit Sicherheit _nicht_ strafbar gemacht, da dies einer der wenigen Fälle ist, die vom §74 FeV gedeckt sind:
    --------------------------------------------------------------------------------
    (5) Die Bundeswehr, die Polizei, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist.
    ---------------------------------------------------------------------------------
    Bitte beachten, daß ein _Entzug_ der Fahrerlaubnis hier natürlich nicht paßt. Durch diesen wird ja die Nicht-Eignung zum Führen eines KFZ festgestellt. Ein Fahrverbot ist, salopp gesagt, lediglich eine pädagogische Maßnahme, die die grundsätzliche Eignung zum Führen eines KFZ nicht in Frage stellt.

    Zweite Ausnahme, wäre der theoretische Fall, daß ein Mitarbeiter eines Steinbruchs o.ä. im Bereich des Betriebsgeländes eine _ausreichende_ Fahrpraxis auf LKW erworben hat, aber nur einen PKW-Führerschein besitzt.
    Bei entsprechender Indikation _dürften_ sich aus einer unfallfreien und auch sonst unauffälligen Fahrt _zur_ Einsatzstelle _eigentlich_ keine juristischen Konsequenzen ergeben.

    Auch die Bestimmungen der StVZO können im Bedarfsfall außer Kraft gesetzt werden. Man lese hierzu §70 StVZO:
    ---------------------------------------------------------------------------------
    (4) Die Bundeswehr, die Polizei, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr und die anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes sowie der Zolldienst sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, soweit dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dringend geboten ist. Abweichungen von den Vorschriften über die Ausrüstung mit Kennleuchten, über Warneinrichtungen mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) und über Sirenen sind nicht zulässig.
    ----------------------------------------------------------------------------------

    Dokumentierte Beispiele gibt es IMHO keine. Spontan fällt mir eine abgelaufene HU/SU oder z.B. fehlende Kennzeichen ein.
    Technische Mängel die sich im Rahmen einer OWi bewegen, sind auch so eigentlich kein Problem, schwerwiegende Defekte sind hierdurch nicht gedeckt, da sie die öffentliche Sicherheit gefährden.

    In allen Ausnahmefällen (§§ 35StVO, 74 FeV, 70 StVZO) ist natürlich die Indikationsstellung zu beachten und, das ist das Wichtigste, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gebührend zu berücksichtigen.


    MfG

    Frank

  12. #72
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    Hallo,

    zur rechtlichen Sache möchte ich nichts mehr hinzufügen.
    Aber allerdings zur organisatorischen!

    Daß hier 7 Kameraden mit CE-Schein bereits ausgerückt waren und dann kein "geeigneter" Fahrer für die DL mehr da war, ist schlicht und einfach als schlechte Organisation zu bezeichnen.

    Wenn hier im Zug ausgerückt worden wäre, dann hätte man dieses Problem noch eher überschauen und reagieren können, denn dann hätte der EL gesehen, daß eben die DL nicht aus der Garage rollt und hätte sofort einen CEler aus dem ersten Fahrzeug rausgeschickt.

    Sicher dauert es einige Sekunden länger, als Zug auszurücken, da man auf Kameraden warten muß, die einen etwas längeren Anfahrtsweg zum GH haben. Aber es gibt viele entscheidende Vorteil als Zug auszurücken, als 4 Fahrzeuge einzeln in Abständen. z.B.
    1. Überblick des EL über Mannschafts- und Gerätestärke
    2. Auf stark befahrenen Verkehrswegen komme ich als geschlossener Zug schneller voran, als 4 Einzelfahrzeuge, die sich den Weg "frei" machen müssen.

    MfG
    StefanMM

  13. #73
    Registriert seit
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    5.255
    Original geschrieben von StefanMM

    2. Auf stark befahrenen Verkehrswegen komme ich als geschlossener Zug schneller voran, als 4 Einzelfahrzeuge, die sich den Weg "frei" machen müssen.
    das macht vieleicht bei ner BF sinn, aber sicher nicht bei ner FF
    ich weiß zwar nicht wie das bei euch ist, aber bei uns ist da schonmal 3-4 min dazwischen bis der ganze zug ausgerückt ist, soll das erste fahrzeug nun 4 min warten?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  14. #74
    Registriert seit
    14.12.2005
    Beiträge
    169

    Er wird mit sicherheit nicht bestarft!!

    Laut unserem Kdt. darf bei "Gefahr in Verzug"
    jeder mit den Fahrzeugen fahren, es darf nichts passieren!

    Zu dem hin, warum wird das bei euch so breit getreten, das bräuchte doch gar niemand wissen oder?

    "Was niemand weiß, macht niemand Heiß" sagt man doch oder?

    Grüßle Hacky
    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!

  15. #75
    Registriert seit
    10.02.2003
    Beiträge
    3.318
    Zitat Zitat von Hacky
    Laut unserem Kdt. darf bei "Gefahr in Verzug"
    jeder mit den Fahrzeugen fahren, es darf nichts passieren!
    Grüßle Hacky
    Und ?? wenn doch etwas passsiert ??
    Wem geht es dann an den Kragen ??
    Demm Kdt ?? oder dem Fahrer ??
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

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