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Thema: sicherheitseinrichtungen kleintrafo?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
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    hm mir ging es halt darum das wir zum letzten dienst nochmal die UVV durchgenommen haben speziel elektrosachen..da hat sich wohl in letzter zeit einiges geändert..


    wir kamen halt auch auf die trafohäuschen zu sprechen


    bei e unfällen gilt ja 20 m abstand...dann kam halt der einwand das das wegen des öls etc eh nicht möglich is...

    auch wussten wir nicht inwieweit eine "früherkennung" durch den versorgen möglich ist und ob man das ding auch aus der ferne abschalten kann (also der versorger)

    sowas halt..

  2. #2
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    265
    ja ich kenne die UVV ja auch, also um auf Nummer Sicher zu gehen.
    völlig egal ob die Fernabschalten oder nicht,solange niemand vom Versorger direkt vor Ort sein ok gibt,würde ich da immer den Abstand halten und zur Not das Teil abbrennen lassen.
    der auf deinem Foto hat sicher 20KV also 20000V, wenn du da nen Lichtbogen ziehst biste fast sicher sofort EX.

  3. #3
    faboi Gast
    Ähm, ich hab erst vor einem Monat oder so so ne Broschüre gemailt bekommen bezgl. Elektrizität an der Einsatzstelle oder so.
    Kann mal schauen, ob ich se noch irgendwo finde...

    Edit:
    Gefunden: http://www.bgetf.de/htdocs/r30/vc_sh...5_a05-2008.pdf

    Vlt. hilft dir das weiter!

  4. #4
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    29.03.2006
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    5.311
    Also die "Trafohäuschen" (ich seh das Bild leider nicht, die seite geht nicht oben im link...) haben zu 99,999% keine "Früherkennung"... also keine Möglichkeit für den Betreiber, da nen Fehler aus der Ferne zu erkennen...

    Ebenso das "Fernabschalten" bedeutet nicht, das der einzelne Trafo dunkel gemacht wird, sondern es wird der komplette kV Strang von der Umspannanlage her abgeschaltet...
    (Geht meist son halbes kleines Dorf mit dunkel *hihi*)

    Wo du allerdings in der Netzleitstelle ne Info bekommst, dass sind die Umspannwerke selbst...

    MfG Fabsi

    P.S.: Noch Fragen? *g*

  5. #5
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    Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
    hm mir ging es halt darum das wir zum letzten dienst nochmal die UVV durchgenommen haben speziel elektrosachen..da hat sich wohl in letzter zeit einiges geändert..
    Was denn?

    bei e unfällen gilt ja 20 m abstand...dann kam halt der einwand das das wegen des öls etc eh nicht möglich is...
    Bitte unterscheiden:
    Abstände zu spannungsführenden Anlagen im "Normalbetrieb" (von 1 m bis 1000V bis zu 5 m bei 220 kV)

    Abstände zu spannungsführenden Anlagen nicht im Normalbetrieb, insbesondere wenn Leitungen irgendetwas berühren (1 m bis 1000V, ansonsten 20 m - Stichwort "Spannungstrichter")

    Abstände bei Brandbekämpfung in elektrischen Anlagen (Niederspannung: 1 m bei Sprüh- und 5 m bei Vollstrahl, Hochspannung 5 m bei Sprüh- und 10 m bei Vollstrahl)

    auch wussten wir nicht inwieweit eine "früherkennung" durch den versorgen möglich ist und ob man das ding auch aus der ferne abschalten kann (also der versorger)
    Da man die Abstände beim Betreten in der Regel nicht einhalten kann, hilft nur EVU anfordern, ausreichend vorher anhalten (möglichst nicht unter abgehenden Leitungen parken), suffizienten Schaumangriff vorbereiten, Eintreffen EVU abwarten und hoffen, dass bis dahin das Öl schon vollständig verbrannt ist (das macht die Sache nämlich einfacher).


    Ahja: Da bei euch anscheinend etwas Verwirrung herrscht, empfiehlt es sich, den zuständigen EVU zu kontaktieren, eventuell kann der einen Schulungsabend oder gar eine Begehung einer solchen Anlage mal organisieren.

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