Und was möchtest Du jetzt damit aussagen? Wenn jemand ein Schreiben veröffentlicht, das an konkrete Adressaten gerichtet war und ein MI diese Daten Nutzern zuweist, ändert das nichts an den rechtlichen Rahmenbedingungen der geamten Thematik.

Ich persönlich finde es unverantwortlich, diese Gruppen und Frequenzen zu veröffentlichen, denn es soll ja grade niemand mehr unberechtigt am Funk teilnehmen können.....

Gruß
Knut