Unanhängig von der Zulässigkeit als Feuerwehr die Polgruppen / -Kanäle zu schalten:

Derjenige, der im Feuerwehreinsatz ohne Befehl des Wehrführers oder dessen Beauftragten (der, der im Fahrzeug vorne rechts sitzt) irgendwas eigenständig macht, wird umgehend vom Einsatz entbunden und nach dem Einsatz zur Dienstbesprechung mit dem kompletten Ortskommando beordert. In der Regel mit anschließender Zeit zum Nachdenken, was man falsch gemacht hat.

Bei der Feuerwehr gibt es nur einen Weg zu arbeiten: Befehl und Gehorsam!

Der Wehrführer, als verantwortlicher Einsatzleiter und Fahrzeugführer, hat in dem geschilderten Fall den Vorschlag (die Lst ist der Dienstleister der Feuerwehr und nicht weisungsbefugt!) der Leitstelle mit der Polizei den EO abzustimmen - aus welchem Grund auch immer - nicht angenommen. Warum ist dabei völlig egal, es ist seine Entscheidung, die er im Zweifel auch vertreten muss! (Und: er muss sich (leider) auch für alle Handlungen seiner Mannschaft verantworten, die er nicht mitbekommen hat!)
NIEMAND wartet auf eine Gelegenheit (hier das Aussteigen des WF) um hinter seinem Rücken gegen seine Entscheidung und/oder Befehe zu handeln.
Würde bei uns sowas Gravierendes passieren, wären im ersten Fall mindestens 3 Monate, im zweiten 6 Monate Pause fällig. Spätestens dann der Ausschluss aus der Wehr. Die Nachdenkzeit gibt es allerdings nur, wenn beim Kommandogespräch wenigstens eine gewisse Einsicht zu erkennen ist.