Hallo,

folgende Anforderungen werden bei uns an die Sehschärfe gestellt. (BF)
Wie es bei BASF aussieht kann ich dir leider nicht sagen, jedoch denke ich das die Anforderungen ähnlich sein werden.


Sehschärfe/Visus

Die Festlegung der Anforderungen an die Sehleistung erfolgte unter Berücksichtigung folgender Richtlinien:

1. Ärztliche Beurteilung der Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit PDV 300;
2. Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 6;
3. Richtlinien des Bundesministers für Verkehr für die Festlegung der Tauglichkeit des Luftfahrpersonals;
4. Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz G 25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit) in der höchsten Anforderungsstufe;
5. Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz G 31 (Taucherarbeiten/Arbeiten im Überdruck);

• Die Anforderung an die zentrale Tagessehschärfe beträgt 1,0 / 0,8.
• Liegt die zentrale Tagessehschärfe ohne Brille unterhalb dieser Grenze, muss der Ausgleich
mit einer korrigierenden Sehhilfe erreicht werden.
• Die optimale Korrektur darf ± 3 Dioptrien nicht überschreiten.
• Die unkorrigierte Sehschärfe darf 0,3 / 0,3 nicht unterschreiten.
• Die Untersuchungen entsprechen mindestens denen für Führerscheininhaber der Klasse C
(alt: Klasse 2), so dass die ab dem 50. Lebensjahr vorgeschriebenen augenärztlichen Untersuchungen prinzipiell entbehrlich sind.

Gruß