
Zitat von
nederrijner
Was sagt denn die LBO zur Löschwasserversorgung, insb. beim Objektschutz außerhalb zusammenhängend bebauter Gebiete? Recht wenig, denke ich.
Ich meine da allerdings aus anderer Quelle etwas in Erinnerung zu haben, dass zur Bemessung die Löschwasserentnahmestellen im Radius von bis zu 300 Metern herangezogen werden können.
Aber den Fall klammerst Du vermutlich der Einfachheit halber auch aus, wenn es dann da doch mal brennt, oder eben im Falle eines Wald- bzw. Flächenbrandes, steht man halt dumm da.