Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Was sagt denn die LBO zur Löschwasserversorgung, insb. beim Objektschutz außerhalb zusammenhängend bebauter Gebiete? Recht wenig, denke ich.
Ich meine da allerdings aus anderer Quelle etwas in Erinnerung zu haben, dass zur Bemessung die Löschwasserentnahmestellen im Radius von bis zu 300 Metern herangezogen werden können.

Aber den Fall klammerst Du vermutlich der Einfachheit halber auch aus, wenn es dann da doch mal brennt, oder eben im Falle eines Wald- bzw. Flächenbrandes, steht man halt dumm da.
Nein diesen Fall klammere ich ganz bestimmt nicht aus, denn genau auf diese 300m wollte ich hinaus. Aber ist dafür denn ein LF 16-TS erforderlich? Also wir sind bisher mit unserem LF 16/12 bei den 300m sehr gut hingekommen, denn auf der (etwas veralteten) 2-Mann Haspel befinden sich 15B Schläuche a 20m. Rechne, rechne ... uups welch Zufall, das sind ja 300m.

Man man, immer dieses Gemecker hier im Forum, immer wird alles haarklein auseinandergeflückt.

Mfg
Tim

Es gibt auch bei mir kurze Momente in denen ich weiß was ich schreibe, ich nenne sie die lichten Augenblicke.