
Zitat von
Laurin88
Der User hat nach Geräten gefragt, die er innerhalb der BOS nutzen kann.
So, nun bitte keine ausweichende Fernmeldelyrik sondern Antworten auf den Tisch. Beantworte dem Fragesteller, wie er das von dir beschaffte Gerät in Verbindung mit den anderen BOS nutzen kann.
Wie bucht er sich trotz nicht registrierter ISSI in das System ein?
Woher weiß sein Gerät, welcher Systemschlüssel verwendet wird?
Woher weiß sein Gerät, welchen E-E-Schlüssel es selbst aussenden soll?
Woher kennt er die OPTA für sein Gerät?
Wer bucht ihn innerhalb des Systems in das HLR ein?
Wie verhindert er, sofort enttarnt und geortet zu werden?
Wie verhindert er die darauf folgende sofortige Sperre des Gerätes, bei denen es drei Abstufungen gibt?
Ich erwarte zu den sieben Fragen jetzt sieben einfache Antworten und keine Abschweifungen.
ähm also nur mal zum mitlesen ! - Es ging bisher nur um die Geräte und nicht um irgendwelche Simkarten und das Einbuchen etc. ...

Zitat von
Laurin88
meine Quelle als Beleg per PN benannt
Also mir hast Du nix geschrieben ... aber mal ernsthaft
So lange das Tetranetz nicht bundesweit in Betrieb geht, so lange ich noch mit nem Digihandgerät, nem 2m und nem 4m an der Hose umherlaufen muss, so lange ist alles dumm daher gesprochen... Der rest kommt dann, wenn das Netz in Betrieb gegangen ist und wir alle Fakten beisammen haben...
Um ein Verbot zu verfolgen, muss man das Verbot veröffentlichen. Sprich - der Gesetzgeber sollte dem gemeinen Bundesbürger mitteilen, das eben dieser keine Tetrageräte erwerben darf, die in einem BOS-Funknetz arbeiten könnten.
Ich kenne im Moment kein derartiges Gesetz, das den Verkauf von Fug an "Privat" verbietet.. Was Motorola oder sonst wer macht, das ist mir Scheiß egal ... Die wollen schließlich mein Geld und wenn nicht - dann geh ich eben wo anders hin punkt ... ganz einfache Regel der Marktwirtschaft - und das hat selbst der Osten inzwischen verstanden...
So lange ich kein Gesetz sehe, schwarz auf weiss, kannst Du mir viel erzählen - das mit dem Glauben überlasse ich dann dem Priester - ich glaub Dir kein Wort ...
Wieso eigentlich per PN - Gesetzte sind doch für jedermann... Wieso darf hier keiner wissen, wer was bestimmt ? merkwürdig merkwürdig ...
Nur mal ein Beispiel aus "meiner" BOS-Welt... wenn es um das Verbot von bestimmten Dingen geht... und nein es geht nicht um FuG...
Da steht dann...
Verkauf und Auskünfte ausschließlich an Dienststellen, die von den Bestimmungen des Waffengesetz ausgenommen sind... kein Verkauf an indivituelle Beamte einer der vorgenannten Dienststellen. Es ist immer - auch für Muster - ein Nachweis gemäß den Bestimmungen des BKA erforderlich
PSA (Persönliche Schutzausrüstung), die nicht über eine CE-Kennzeichnung verfügt
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass persönliche Schutzausrüstungen, die gemäß § 1 Abs. 5 Ziff. 1 der achten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen) nicht der CE-Kennzeichnungspflicht unterfallen, nicht an Endverbraucher, sondern ausschließlich an Behörden der Bundeswehr, des Zivilschutzes, der Polizeien des Bundes und der Länder, sowie sonstigen Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung dienen, sowie deren Angehörige, abgegeben werden dürfen. Die Abgabe eines oben bezeichneten Produktes an einen Endverbraucher ist mit empfindlichen Strafen verbunden. Der Händler ist verpflichtet, sich die Zugehörigkeit zu den oben genannten Behörden vom jeweiligen Endabnehmer vor Abgabe des Produktes nachweisen zu lassen.
Betreffen Artikel, welche nur an Behörden der Bundeswehr, des Zivilschutzes, der Polizeien des Bundes und der Länder, sowie sonstigen Einrichtungen, die der öffentlichen Sicherheit und der öffentlichen Ordnung dienen, sowie deren Angehörige, abgegeben werden.
Alle hier gemachten Infos berufen sich auf frei zugängliche Informationsportale und Unterliegen keinerlei Geheimhaltung
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