Es ist auch nicht explizit verboten, sich mit der Kettensäge ins Bein zu sägen, also wirst du für solche und ähnliche Fragen keine Schnellangriffinnenangriffverbotsverordnung finden.
Der Gesetz- und Verordnungsgeber geht irgendwo schon davon aus, dass er normal denkende und fachlich gebildete Menschen gegenüber hat.
In der FwDV 3 steht, dass der Schnellangriff in der Regel vorgenommen wird, wenn
kein weiteres Rohr vorgenommen werde muss und die Länge des Schnellangriffes ausreicht.
Beides ist im Innenangriff in der Regel nicht gegeben.
Desweiteren ergeben sich Nachteile bei der Vornahme des Rohres selbst (Gewicht und Reibungswert, Nachziehen um Ecken beinahe nicht möglich ohne Unterstützung), des Druckes (SA braucht wegen der größeren Reibungsverluste mehr Druck als ein parallel vorgenommenes C-Rohr) und bei der Vornahme weiterer Rohre (dann muss nämlich in jedem Fall ein Verteiler gesetzt werden, im Zweifel durch den WT alleine. Im Endeffekt ist der Schnellangriff im Gebäude nicht schneller, daher hat sich die Forderung nach einem expliziten Verbot schon erledigt.
Außerdem die Neigung zum Verdrillen bei abgezogenem Schlauch, welche u. U. eine Unfallgefahr darstellt.