Hallo,
um die wenigen auf der KV-Karte gespeicherten Daten (Name, Adresse und Geburtsdatum) in mein Protokoll einzutragen, brauche ich nichtmal eine Minute. Für das nachfragen nach der Karte, raussuchen und dann einlesen bräuchte ich vermutlich genauso lang. Ein Zeitvorteil kann also kaum entstehen und auch traue ich es jedem zu ein paar Wörter halbwegs leserlich in Druckbuchstaben aufzuschreiben. Auch unterhalte ich mich so beim ausfüllen des Protokolls noch mit meinem Patienten und muss mir nicht irgend ein Pseudo-Smalltalk-Thema aus der Nase ziehen.
Das verlangen nach der Karte und einlesen führt meiner Meinung nach nur zu einer erheblichen Verunsicherung des Patienten. Damit würde ich als Betroffener eine kostenpflichtige Behandlung (egal zu welchen Lasten) befürchten, die es so auf einem SanDienst primär erstmal gar nicht gibt. Eine gute PR-Arbeit würde anders aus.
Nebenbei würde ich auch §291 Absatz 1 SGB V einmal in Betracht ziehen. Dort heißt es über die KV-Karte "Sie darf (...) nur für den Nachweis der Berechtigung zur Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Abrechnung mit den Leistungserbringern verwendet werden".
Gruß,
Iam