Ist ein Ehrenamt Arbeitszeit oder Freizeit? (......)
Beitrag gekürzt! Das Urheberrecht lässt (leider) die komplette Kopie eines Artikels nicht zu!
Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator
QUELLE:
http://www.segeberger-zeitung.de/Sch...rwehren-in-Not
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Ist ein Ehrenamt Arbeitszeit oder Freizeit? (......)
Beitrag gekürzt! Das Urheberrecht lässt (leider) die komplette Kopie eines Artikels nicht zu!
Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator
QUELLE:
http://www.segeberger-zeitung.de/Sch...rwehren-in-Not
dann werden alle FFW nurnoch mit Arbeitslosen besetzt ;) (nicht ganz ernst gemeint)
hoffen wir mal das es so nicht kommt, dann müssenwir wirklich die Freiwilligen auflösen, aber nicht nur Feuerwehr, auch THW und die Hiorg,s oder??
Ich hoffe sehr wohl dass es so kommt. Am besten mit Stempeluhr am Gerätehaus.
Zum einen wird dann evtl. mal erkannt, wieviel von seiner Freizeit man in diesen "Nebenjob" steckt, zum anderen würde es die Politik dahinter nach kurzer Zeit bloßstellen.
Zur Not einfach die Autos im Stall lassen, wenn die Leute ihre Stunden schon voll haben. Zwar nicht schön für die Hilfebedürftigen, aber wenn es nicht anders geht...
Sollte das stimmen, wobei ich bis jetzt nur den verlinkten Beitrag im Internet finde, bin ich voll dafür.
Feuerwehren in Städten sollten mit hauptamtlichen Kräften ausgestattet sein und auf diese niedrigen Durchschnittswerte kommt man nur, weil die kleineren Feuerwehren den Schnitt verfälschen.
wie ist denn das bei Nebenjobs? Darf man da auch nicht zusammen mit dem Hauptjob über 48h kommen?
Wer will das überhaupt überprüfen?
Wie bitte? "niedrige Durchschnittswerte"? Ich bitte dich, welcher normal arbeitende mit 40-Std-Job verbringt bitte 10 Stunden die Woche dauerhaft nur mit Dienst? Einsätze und Lehrgänge nicht mitgerechnet?
Solang der Nebenjob als Arbeitnehmer ist darfst du nicht nebenbei Arbeiten.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet zu prüfen wie lange du schon arbeitest.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__22.html
ArbZG
§ 22 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,
das ist garnicht realisierbar da fast jede FF durch Bereusfeuerwehrleute ersezt werden müsste
was aber bei den kronisch leeren Kasse der Komunen gar nicht geht
Das ist doch sche...e. Dann ist es hier doch wie im Mitelalter! Eine Hütte brennt und alle anderen drumherum fackeln ab weil man nicht genug helfer hat.
Man, bevor Euch der Sabber aus dem Mund schießt erst einmal abwarten, ob
a) das wirklich so gemeint ist (kann ich mir nicht vorstellen).
b) so durchkommt (kann ich mir erst recht nicht vorstellen).
Komischerweise funktioniert das System mit hauptamtlichen Kräften in anderen Ländern auch.
Nur jetzt ist es so wie im Mittelalter, daß die Kommune sich Leibeigene als Feuerwehrleute halten kann.
Ja, es gibt sogar Länder die kommen weitestgehend ohne Feuerwehrsystem aus, was soll uns das jetzt sagen?
Da haben die Leibeigenen ja glücklicherweise auch noch ein Wörtchen mitzureden. Im übrigen war das mind. ein Jahrhundert lang ein Paradebeispiel für bürgerliches, ehrenamtliches Engagement.Zitat:
Nur jetzt ist es so wie im Mittelalter, daß die Kommune sich Leibeigene als Feuerwehrleute halten kann.
Also so langsam fällt mir auf, dass wohl alle politischen Sachen die bedeutend sind, an Bedeutung verlieren. Va. die EU mach in letzter Zeit komische Sachen... zu sehen an ACTA. Mit Deutschland will ich gar nicht erst anfangen. Da werden fähige Politiker gleich von der Presse zum Abtritt gezwungen! Ich halte es für übertrieben jetz auch noch Ruhezeiten vorzuschreiben... sicher steckt wieder ein guter Gedanke mit grottiger Umsetztung dahinter...
Gruß
Ohja, in England, Frankreich etc entwickelt sich jedes Feuer zur Feuersbrunst und geht nur durch den Monsumregen aus, auch weitestgehenst ohne Freiwillige Feuerwehr.
Art. 13
Heranziehung zum Feuerwehrdienst; Pflichtfeuerwehr
(1) Die Gemeinden können Gemeindeeinwohner, die ihre Hauptwohnung im Gemeindegebiet haben vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr zum Feuerwehrdienst heranziehen, wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht die erforderliche Mindeststärke erreicht und deswegen die Aufgaben gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 in der Gemeinde nicht erfüllt werden können.
http://by.juris.de/by/FeuerwG_BY_Art13.htm
Von mitreden kann ich hier gar nichts lesen.
So dürfte es so ziemlich in jedem Brandschutzgesetz stehen.