Zitat von
Pille112
Man, man, man Leute, hat denn von euch noch niemand gelernt wie man eine Kolenne bastelt und wie man sich dann zu verhalten hat wenn man darin unterwegs ist???
Völliger Nonsens!!!
Bei Kolonnenfehrt MÜSSEN an Kreuzungen und Einmündungen Sicherungsposten aufgestellt werden, ob das nun die eigene HiOrg oder diie Pol übernimmt steht dann in der Genehmigung zur Kolonnenfahrt.
Wird übrigens auch so in allen, mir bekannten, Fahrschulungen so gelehrt.
Auch die Abstände zwischen den Fahrzeugen sind reglementiert...
- in geschlossenen Ortschaften keine Abstände zum einscheren zwischen den Fahrzeugen
- auf Landstraßen 50m Abstand zwischen den Fahrzeugen zum einscheren
- auf Autobahnen 100m Abstand zwischen den Fahrzeugen zum einscheren
... eine Kolonne gilt rechtlich immer als EIN Fahrzeug, kann daher auch nicht unterbrochen werden auch nicht wenn jemand eingeschert ist.
Also darf jeder Verkehrsteilnehmer in die Kolonne einscheren um z. B. von der Autobahn abzufahren oder zu tanken, gleiches gilt für Landstraßen.
Die Kolonne hat etwas andere Rechte bei Fahrten mit Sondersignal, auch können Fahrzeuge ohne Sondersignalanlage in so einer Kolonne mitfahren, diese müssen dann aber mit einer Flagge gekennzeichnet sein.
Beflaggung einer Kolonne:
- 1. Fahrzeug: diagonal schwarz/weis getrennte Flagge (Tetenfahrzeug, wird nur noch sehr selten gemacht)
- alle anderen Fahrzeuge: blaue Flagge
- letztes Fahrzeug: grüne Flagge
- schadhaft liegengebliebene Fahrzeuge: gelbe Flagge
- Fahrzeuge mit explosiver Ladung: rote Flagge
Desweiteren gehören "technischer Halt" und "Marschpausen" zur Planung einer Kolonne, die Orte der Fahrunterbrecheung sind ebenfalls vorher festgelegt und durch Sicherungsposten zu sichern.