Siehst ...
Und ich kenn Wegerechte nur in einer anderen Hinsicht.
Ein Wegerecht im Bezug auf die StVO gibt es nicht.
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Teils, teils.
Der Begriff "Wegerecht" existiert in der StVO in der Tat nicht.
Wenn man aber mal etwas genauer recherchiert, findet man unter Anderem folgenden Wikipedia-Artikel: Wegerecht (Straßenverkehrsrecht)
Und dies schlägt sich entsprechend auch in der Rechtsprechung nieder.
Gefährden darfst du nie jemanden, auch nicht mit nem SoSi Fahrzeug.
Nicht Angehöriger einer HiOrg.
Also keine RDler zB.
Aber eben unter anderem die Feuerwehr und die Feuerwehr ist jeder FM im Einsatzfall und der beginnt zum Zeitpunkt der Alarmierung.
Die Sonderrechte für Feuerwehr und Pol sind hingegen zum Rettungsdienst nicht an Fahrzeuge gebunden, sondern an Personen.
also hatte ich doch recht
Das Angehörige einer Hi-Og keine Sonderrechte auf dem Weg zum Geräthehaus oder was auch immer haben.