Bayerische Besonderheit. Woanders gibt es dafür eine Organisation, die nennt sich Polizei.
Könnten die Bauern das dann nicht auch ganz ohne "Feuerwehr" regeln? Wieviele Bäume liegen überhaupt so kritisch, dass es Feuerwehraufgabe sein muss, die umgehend zu entfernen? Und so kritisch, dass man den Punkt in der Daseinsberechtigung berücksichtigen muss?
Mal nebenbei: Woanders haben sich schon Menschen, denen es um dieses Vereinsleben und Traditionen geht, in anderen Vereinen zusammengefunden. Es gibt in meiner Gemeinde in einem Ort einen sogenannten "Bürgerverein", den ich ganz gerne als Beispiel nehme. Die machen nichts anderes wie solche Dorffeste. Die singen nicht nebenbei, die züchten keine Dackel, die spielen weder Fussball noch Feuerwehr, die haben sich einfach nur zum Zwecke der Dorfaktivitäten zusammengefunden. Geht also auch - und zwar ohne den Einsatz von Steuergeldern, die für eine Feuerwehr aufgebracht werden, die mit dieser Begründung aufrechterhalten werden soll. Es klappt übrigens in immerhin 15 von 16 Bundesländern ganz gut, die gemeindliche Organisation "Feuerwehr" und einen Feuerwehrverein weitestgehend getrennt voneinander zu sehen (natürlich mit Ausnahmen hier und da).
Aha.
Komisch, dass andere, die das so sehen, per Ferndiagnose als "eingebildet" abgestempelt werden...
Dieser Ansatz passt aber irgendwie auch nicht zu deinem "Konzept":
- Sowohl zu PA's als auch zu THL-Gerätschaften gehört einiges an Aus- und Fortbildung. Auch ist Einsatzpraxis hin und wieder förderlich. Da wird mit hochgerüsteten Ortswehren an jedem dicken Baum die Arbeitsqualität und die Sicherheit der Kunden und der eigenen Leute nicht gerade ansteigen.
- Wieviele Übungspläne "kleinerer" Wehren soll ich dir verlinken, die jetzt schon kaum die Mindestvorgaben der FwDV 2 erfüllen, selbst wenn jede Übung zu 100% besucht wäre? Und diese Mindestvorgaben sind m.E. schon ein absolutes Zeitminimum für Wehren mit minimaler Ausstattung - PA, THL u.a. müssten diesen Zeitansatz eher deutlich nach oben schrauben. (Übrigens: THW hat als Mindestvorgabe 120 Zeitstunden lt. Helferrichtlinie - die Feuerwehr lt. FwDV 2 40 Unterrichtsstunden = 30 Zeitstunden - Fällt jemandem was auf?!)
- Wie stellen diese von dir angedachten Wehren das ganze tagsüber dar? Die "größeren Wehren" haben Probleme, bei den kleinen wird sich auch dienstags morgens um 10 um die Sitzplätze gekloppt?
- Wer soll diese Hochrüstung eigentlich bezahlen?
- 2 PA bedeuten selbst bei Menschenrettung: Die 2 AGT bleiben draußen, bis dass der SiTr da ist.
Da die Diskussion jetzt schonmal in diese Richtung abgedriftet ist, stellen wir die Frage doch mal konkret: Wann ist eine Feuerwehr daseinsberechtigt? Die Aufzählung ist nicht abschließend, die Nummerierung soll keine Reihenfolge darstellen, das kurz- oder mittelfristige Nichterfüllen eines oder u.U. auch mehrerer Punkte heißt für mich noch immer nicht gleich, dass die Daseinsberechtigung entfällt!
Versuch von mir:
- Die Wehr ist bereit, sich durch ausreichend Fortbildung auf einem aktuellen Stand zu halten, der sie sicher und angemessen auf alltägliche Einsatzszenarien reagieren lässt und in Sonderlagen zumindest eine Lagestabilisierung erlaubt. Die vorhandenen Geräte sind zu beherrschen, bei größeren Wehren/Sonderfahrzeugen wird dieser Punkt natürlich umfassender sein.
- In der Region ist die Gesamtanzahl der Feuerwehren (und -angehörigen) derart, dass realistische Großschadenslagen nicht direkt zum Ausbluten der gesamten Grundversorgung führen (hierzu zähle ich jedoch nicht die Arbeiten wie Sandsackfüllen oder Schneeschaufeln, weil es dafür schlichtweg keine Feuerwehrausbildung oder -ausrüstung braucht).
- Die Wehr ist bereit, ohne Kirchturmdenken mit anderen Wehren/Organisationen zusammenzuarbeiten.
- Die Wehr kann sicherstellen, dass eine 24/7/365-Verfügbarkeit weitestgehend erreicht wird (100% sind überall illusorisch) - qualitativ und quantitativ.
- Die Wehr ist fähig und bereit, ausreichendes und geeignetes Personal vorzuhalten. Dazu gehört, eine Obergrenze in der Anzahl zu beachten, ab der es einfach keinen Sinn macht, mehr Leute vorzuhalten. Andererseits sollte man auch bei Personalmangel nicht dazu verfallen, jeden zu nehmen, der nicht bei drei auf dem Baum ist.
- Die Wehr bemüht sich unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (inkl. Aufsichtsbehörden), eine zeitgemäße und sinnvolle Ausstattung (und Aus-/Fortbildung) zu erhalten, ohne dabei über die Stränge zu schlagen.
- Die Wehr ist sich ihrer Stellung als gemeindliche Organisation bewußt und führt das sog. "Vereinsleben" (was nicht zwangsläufig komplett entfallen muss) neben diesem Status aus, eine Vermischung findet nicht statt.
- Die Wehr ist sich ihrer Finanzierung bewußt und setzt auch die zur Verfügung gestellten Mittel (egal ob Finanzen oder Gerätschaften) dementsprechend ein.
- Die Eintreffzeiten benachbarter Wehren würden dem Schutzziel zu sehr entgegenstehen.
- ...to be continued?!...
Keine Rolle darf m.E. bei der Bewertung spielen:
- Tradition, Vereinsmeierei
- Fuhrparkgröße
- Fahrzeugart
- Einsatzanzahl (wobei hier Ausnahmen einfließen müssen, manche Geräte machen in der Vorhaltung ohne Einsatzpraxis schlichtweg keinen Sinn)
- Ortsgröße
- to be continued?!
Bei der Wehr des Threadstarters habe ich in mehreren Punkten zur Frage der Daseinsberechtigung starke Zweifel, daher rührt meine Ansicht über die Wehr, ob es irgendwem hier passt oder nicht.