Zitat von
AkkonHaLand
Das ist gerade der Unterschied! Fährt der Mensch nur zum Fotos machen, dann sind KEINE SoSi/SoRe zugelassen.
Fährt er aber als Pressesprecher der HiOrg, also Verbindungsperson/Ansprechpartner für Presse und Bevölkerung, an die Einsatzstelle, so ist dieses "schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden" nach §38 Abs.1 StVO. Oder anders:
- "dafür sorgen, dass die Presse nicht in den Einsatzort/Gefahrenbereich läuft/laufen muss" ("schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden")
- "Ruhe an die Einsatzstelle bringen z.B. durch: Anwohner beruhigen, Panik der Bevölkerung vorbeugen durch gezielte Information, den Einsatzkräften die Presseknipser vom Leib halten, ..." ("eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden")